Sammlung von Gipsabfällen
Dieser Praxisleitfaden für Abfallsammelzentren beschreibt die wesentlichen Kriterien und Empfehlungen zur Sammlung von Gipsabfällen unter Anwendung der Bestimmungen der Recyclinggips-Verordnung
Mit dem Ziel, natürliche Ressourcen zu schonen und die Kreislaufwirtschaft zu stärken, tritt ab 1. Jänner 2026 ein Deponierungsverbot für Gipsplatten in Kraft. Bereits seit dem 1. April 2025 gilt eine Trennpflicht für Gipsabfälle auf Baustellen, wie sie in der Recyclinggips-Verordnung geregelt ist.
Aktuell werden Gipsabfälle fast ausschließlich deponiert. Dabei bieten sie großes Potenzial für die Wiederverwertung: In der Gipsplattenproduktion lassen sich 30–40 % Recyclinggips anstelle von Rohgips einsetzen. Allen voran eignen sich auch Gipsplattenabfälle nach entsprechender Behandlung für die Herstellung von neuen Gipsplatten. Eine funktionierende Sammlung und Rückführung hilft nicht nur, Deponieraum zu sparen, sondern verbessert auch die Qualität von Recyclingbaustoffen.
Um die Praxis zu erleichtern, steht nun ein kompakter Leitfaden zur Sammlung von Gipsabfällen der Arge AWV Österreich zur Verfügung. Dieser bietet eine klare Übersicht für kommunale Sammelzentren, beantwortet häufige Fragen (FAQs) und enthält praktische Hinweise speziell für die Übernahme von Kleinmengen aus Haushalten.
Downloads
Ihre Kontaktstelle des Landes
Abt. Umwelt- und Energiewirtschaft Landhausplatz 1, Haus 16 3109 St. Pölten E-Mail: post.ru3@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-14201
Fax: 02742/9005-14350