Bereitstellung ökologischer Agrarinfrastruktur in Agrarverfahren – Förderung

Die NÖ Agrarbezirksbehörde ist Bewilligungsstelle für die Förderung ökologischer Agrarinfrastruktur in Agrarverfahren.

Landschaftsgestaltung in Agrarverfahren (Ökologische Agrarinfrastruktur zur Flurentwicklung)

Im Rahmen des Österreichischen Programms für ländliche Entwicklung 2023 bis 2027 kann die planmäßige Bereitstellung ökologischer Agrarinfrastruktur bei Verfahren der landwirtschaftlichen Bodenreform auf Grundlage des GAP-Strategieplan Österreich 2023-2027 (Maßnahme 73-06-BML AGRARINFRASTRUKTUR) gefördert werden.

Die Finanzierung erfolgt durch gemeinsame Geldmittel des Landes Niederösterreich, des Bundes und der Europäischen Union.

Förderungsanträge können über die Digitale Förderplattform (DFP) der AMA gestellt werden. Informationen zum nationalen GAP-Strategieplan sowie zur DFP finden Sie weiter unten (Weiterführende Links).

NÖ Agrarbezirksbehörde
Pfarrgasse 24
2020 Hollabrunn

  • Die zu fördernden Anlagen müssen ingenieurmäßig geplant und in den Bodenreformverfahren mitverankert sein (z. B. im Plan der Gemeinsamen Maßnahmen und Anlagen oder als Annex zum Verfahren etc.).
  • Vorliegen aller erforderlichen Bewilligungen.
  • Der Erwerb bzw. die Aufbringung von Grund und Boden für die Errichtung von ökologischer Agrarinfrastruktur (z.B. Hecken, Baumreihen, Raine, Obstwiesen, Feldgehölze, Feuchtflächen).
  • Maßnahmen zum Bau und zur Ausgestaltung der bereitgestellten Grundflächen (Bodenschutz-anlagen, dezentraler Wasserrückhalt und sonstige wasserbauliche ökologische Maßnahmen, Bepflanzungen etc.).
  • Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben und deren Zusammenschlüsse. 
  • Sonstige förderwerbende Personen, insbesondere Agrargemeinschaften, Zusammenlegungs-gemeinschaften, Flurbereinigungsgemeinschaften, Personenvereinigungen auf Basis eines privatrechtlichen Vertrages gemäß ABGB

Die Förderung besteht in einem Zuschuss zu den beantragten förderfähigen Kosten im Ausmaß von 90%.

Kosten für den Erwerb bzw. Aufbringung von Grund und Boden können zur Gänze berücksichtigt werden, sofern die Maßnahme im öffentlichen Interesse aus Gründen des Natur- und Umweltschutzes oder des Hochwasserschutzes erfolgt und dadurch Flächen aus der Produktion genommen werden.

Für die Antragstellung auf der Digitalen Förderplattform (DFP) ist erst eine Registrierung nötig, sofern nicht bereits eine AMA-Klientennummer vorliegt.

Die Registrierung und DFP-Anmeldung (Login) ist nur mittels ID-Austria möglich auf der Seite https://www.eama.at.

Bei der Registrierung und Antragstellung werden Sie von der Bewilligungsstelle unterstützt. Außerdem werden die dafür erforderlichen Informationen und Unterlagen bereitgestellt.

Die Auswahl der Projekte erfolgt in einem geblockten Auswahlverfahren. Die bis zum Stichtag vollständig eingelangten Anträge werden nach einem Bewertungsschema gereiht und nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Fördermittel ausgewählt.

Die Stichtage für die Auswahlverfahren werden von der Bewilligenden Stelle auf der DFP veröffentlicht.


Ihre Kontaktstelle des Landes

NÖ Agrarbezirksbehörde - Fachabteilung Landentwicklung
Landhausplatz 1, Haus 12 3109 St. Pölten E-Mail: post.abb@noel.gv.at
Telefon: 02742/9005-18245
Fax: 02742/9005-13890
Letzte Änderung dieser Seite: 8.11.2024
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