ESF+ Call aus Niederösterreich: Job-In 

Das Land Niederösterreich, vertreten durch das Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, Abt. Arbeitsmarkt, als zwischengeschaltete Stelle (ZWIST) des Europäischen Sozialfonds und nationaler Kofinanzierungspartner lädt interessierte Förderungswerberinnen und Förderungswerber ein, einen Förderungsantrag zur Durchführung des Projektes "Job-In" einzureichen.

Ziel des Pilotprojektes ist es, ausgrenzungsgefährdete Jugendliche und junge Erwachsene die sich weder in Ausbildung, Schule oder Beruf befinden (NEETs) und mit bestehenden Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik nicht erreicht werden, sowie jene die nicht im sozialen Systemen aufscheinen anzusprechen. Die Jugendlichen und jungen Erwachsenen sollen im Rahmen des Projektes an der Teilnahme am Projekt ermutigt, stabilisiert, orientiert und schrittweise wieder an arbeitsmarktpolitische, berufsvorbereitende Folgemaßnahmen, Schule oder sonstige soziale Unterstützungsangebote herangeführt werden. Dabei ist es unabdingbar auch Personen ausfindig zu machen und an jene heranzutreten, die u.a. in segregierten Subgesellschaften im Raum Wiener Neustadt leben, zwar Unterstützung im sozialen Umfeld erhalten aber dennoch nicht die Chance erhalten an der gesellschaftlichen Lebens- und Arbeitswelt teilzunehmen.

Die Teilnehmenden sollen mit Hilfe von sozial innovativen Lösungsansätzen sowie durch an ihren Interessen orientierte sinnstiftende Tätigkeiten den Wert von Arbeit erkennen und in ihren Selbst- und Sozialkompetenzen gestärkt werden. Sie sollen im Rahmen des Projektes auch problemzentrierte, ganzheitliche und zukunftsorientierte Unterstützung für eine nachhaltige Integration in die Lebens- und Arbeitswelt erhalten.

Im Zuge des Projektes sollen bereits bestehende Netzwerke und Partnerschaften genutzt oder ausgebaut, an bestehende (Förderungs-)Maßnahmen angeschlossen und bestehende Lücken zwischen einzelnen Unterstützungsangeboten gefüllt werden. Die Projektträger/die Projektträgerinnen sind aufgefordert bestehende Expertise (vor allem aus der Praxis) zu nutzen, weiterzuentwickeln, blinde Flecken zu lokalisieren und diese kooperativ und mit innovativen Ansätzen zu bearbeiten.

Förderzeitraum: 01.08.2025 – 31.07.2027

Einreichfrist: 01.04.2025 – 18.05.2025

Die Einreichung erfolgt elektronisch über die ESF Datenbank IDEA, über diese Datenbank sind auch alle relevanten Dokumente für den Projektantrag downloadbar.

Weitere Infos finden Sie auf der ESF-Homepage der Verwaltungsbehörde unter: ESF Förderungen und Vergaben.

Fragen KW 15

Nachweise:

  • Ist der Jahresabschluss 2023 und das KSV-Rating als Nachweis für den Punkt „Liquidität“ ausreichend? 
    Grundsätzlich ja, wie im Call beschrieben, ersuchen wir jedoch auch zusätzlich um Vorlage einer Liquiditätskalkulation/Prognoserechnung.
  • Was ist unter sonstige Dokumente hochzuladen?
    Unter diesem Punkt ist es für den Antragsteller/die Antragstellerin möglich, zusätzliche Dokumente hochzuladen.
  • Können mehr als 2 Referenzen angegeben werden?
    Wie gefordert bitte um Vorlage von 2 Referenzprojekten.

Formulare:

  • Es ist keine Konzept-Vorlage bei den Unterlagen, wird es hier noch eine Vorlage geben?
    Seitens der ZwiSt gibt es keine spezifischen Vorlagen für Konzepte.
  • Bestätigung zu Insolvenzverfahren etc. -> wird hier noch ein Formular zur Verfügung gestellt? Oder ist bspw. die Verwendung der einheitlichen europ. Eigenerklärung (EEE/ESPD) ausreichend?
    Diesbezüglich wird kein Formular zur Verfügung gestellt, eine Fremdbestätigung oder Eigenerklärung ist ausreichend.

Personal:

  • Nachweis zu Referenztätigkeiten: ist der Nachweis über das Formblatt Personal ausreichend?
    Ja, sowie Vorlage der Bestätigung durch Dienstgeberin bzw. Dienstgeber, bei welchem die Tätigkeit ausgeführt wurde.
  • Ist ein Personaltausch nach Zusage möglich (bei ungeplanten Ausfällen etc.)?
    Ja, die Gleichwertigkeit bei Schlüsselpersonal muss hingegen gegeben sein.

IDEA:

  • Zu den Punkten Detailbeschreibung u. Zusammenfassung Projekt in IDEA: ist hier ein Verweis auf das Konzept ausreichend, oder sind diese Textfelder ebenfalls detailliert zu befüllen?
    Eine kurze Zusammenfassung in beiden Punkten samt Verweis auf das Konzept ist ausreichend.

Sonstiges:

  • wie sind die Bewertungspunkte auf Seite 6-7 der Call-Veröffentlichung zu verstehen?
    Diese stellen die höchstmöglichen Punkte je Kategorie dar.
  • können Teilnehmer*innenkosten zusätzlich zum Budgetrahmen kalkuliert werden und ist bspw. die Kalkulation von therapeutischem Taschengeld möglich?
    Kosten für Teilnehmende sind innerhalb des Budgetrahmens zu kalkulieren (siehe dazu Call Finanzplan SEK 2025-2027.xlsx, Reiter TeilnehmerInnen-Kosten). Taschengeld ist in der ESF+ Periode 2021-2027 nicht mehr förderfähig.

Ihre Kontaktstelle des Landes

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Arbeitsmarkt
Landhausplatz 1, Haus 9 3109 St. Pölten E-Mail: post.esf@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-13613
Fax: 02742/9005-13777
Letzte Änderung dieser Seite: 15.4.2025
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