Scheckkartenzulassungsschein

Anstelle der herkömmlichen Papierzulassungsbescheinigung Teil I kann eine Zulassungsbescheinigung Teil I im Chipkartenformat (Scheckkartenzulassungsschein) gewählt werden.

Scheckkartenzulassungsschein
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Teil II der Zulassungsbescheinigung bleibt Papier und wird wie bisher mit dem Genehmigungsnachweis verbunden. Die Beantragung erfolgt gleich wie beim Papierzulassungsschein. Der Scheckkartenzulassungsschein wird innerhalb von zwei Wochen an die Zulassungsadresse per Post zugesendet.

Bei der Antragstellung wird ein befristeter Teil I der Papierzulassungsbescheinigung ausgestellt, damit das Fahrzeug sofort in Betrieb genommen werden kann. Dieser befristete Teil I der Papierzulassungsbescheinigung verliert nach postalischer Zusendung des Scheckkartenzulassungsscheines, spätesten jedoch nach acht Wochen seine Gültigkeit.

Der Umstieg von einer Papierzulassungsbescheinigung auf einen Scheckkartenzulassungsschein und umgekehrt, ist jederzeit möglich. Die Kosten für den Scheckkartenzulassungsschein betragen 23,20 Euro.

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Letzte Änderung dieser Seite: 26.8.2019
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