Aktuelle Bauordnung – Leitfaden für die Festlegung des Bezugsniveaus

Mit Inkrafttreten der 5. Novelle zur NÖ Bauordnung 2014 am 13. Juli 2017 wurde auch das sog. Bezugsniveau gesetzlich definiert. 

Neuer Leitfaden als Hilfestellung

Neben Standarddefinitionen des Bezugsniveaus können Gemeinden, wenn gewünscht oder erforderlich,  auch ein anderes als das vorhandene oder bewilligte Gelände als Bezugsniveau festlegen.

Als Hilfestellung für Gemeinden und für OrtsplanerInnen hat die Gruppe Baudirektion in Zusammenarbeit mit der Abteilung Bau- und Raumordnungsrecht nun diesen Leitfaden erstellt.

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Letzte Änderung dieser Seite: 18.1.2018
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