Förderungen
Zuschüsse für Eisenbahnkreuzungen auf Gemeindestraßen
Die Niederösterreichischen Gemeinden werden auf Basis der „Richtlinie zur Förderung für Nebenanlagen an Landesstraßen in Niederösterreich“ bei der Planung und / oder Errichtung von Nebenanlagen unterstützt.
Die Niederösterreichischen Gemeinden werden auf Basis der „Richtlinie zur Gewährung einer Förderung für Objekteinlösen zur Engstellenbeseitigung auf Landesstraßen in Niederösterreich bei der Umsetzung unterstützt.
Mit November 2020 trat eine neue Richtlinie zur Förderung von Radverkehrsanlagen in Niederösterreich in Kraft, welche die Gemeinden in Niederösterreich bei der Errichtung von Radverkehrsanlagen unterstützt. So konnte das Land Niederösterreich in den letzten 4 Jahren in Summe über € 36 Mio. an Fördergeldern für die Neuerrichtung bzw. für Verbesserungen von mehr als 330 Radverkehrsanlagen an die niederösterreichischen Gemeinden ausbezahlen. Zusätzlich konnten die Gemeinden beim Bau von Radverkehrsanlagen auch durch die NÖ Straßenmeistereien unterstützt werden. Darüber hinaus bestand für viele Projekte die Möglichkeit bzw. die Anforderung, zusätzliche Fördergelder seitens des Bundes im Zuge der klimaaktiv mobil Förderung zu lukrieren. Derzeit sind keine Fördereinreichungen von Radwegprojekten bei klimaaktiv mobil möglich.
Förderungen des Landes Niederösterreich und der Wirtschaftskammer Niederösterreich für den Gütertransport mit Einzelwagenverkehr ab April 2023.
Im Jahr 1992 wurde zur Attraktivierung des öffentlichen Personennahverkehrs in Niederösterreich eine Förderschiene eingeführt - das NÖ Nahverkehrsfinanzierungsprogramm.
Ihre Kontaktstelle des Landes:
Bürgerbüro Landhaus Landhausplatz 1, Haus 4, EG (Landhausboulevard) 3109 St. Pölten E-Mail: buergerbuero.landhaus@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-9005 (Bürgerservicetelefon)
Fax: 02742/9005-13610