Genehmigungen

Probefahrtkennzeichen - blaue Kennzeichen

Antrag und Verwendungsbestimmungen

Sonstige Änderungen

Sonstige Änderungen am Fahrzeug

Karosserie

Änderungen an der Karosserie (Rammschutz, Schürzen, Spoiler, ...)

Sondertransporte auf NÖ Straßen

Regelungen/Grundlagen zu Sondertransporten in Niederösterreich

§ 64 StVO - Sportliche Veranstaltungen auf Straßen

Bewilligung für Arbeiten gemäß § 90 Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO)

Gasautoumbauten

Allgemeine Informationen zu Gasnachrüstsystemen für Kraftfahrzeuge

Sitze

Änderungen an den Fahrzeugsitzen

Änderung der Fahrzeugart

Änderung der Fahrzeugart (PKW auf LKW usw...)

Wochenendfahrverbot

Zur Vermeidung von Verkehrsbeeinträchtigungen und damit verbundenen Lärm- und Umweltbelastungen für die Bevölkerung wurden vom Gesetzgeber verschiedene Fahrverbote für Lastkraftfahrzeuge erlassen.

Benützung von Straßen zu verkehrsfremden Zwecken - § 82 StVO 1960

Bewilligung für die Benützung von Straßen zu verkehrsfremden Zwecken gemäß § 82 Straßenverkehrsordnung 1960 (§ 82 StVO 1960)

Anbauteile für Zugmaschinen

Details zur Eintragspflicht von Anbauteilen für Zugmaschinen (Traktoren)

Verlust des Genehmigungsdokumentes

Nähere Informationen über die Vorgangsweise beim Verlust des Genehmigungsdokumentes

Sicherheitsgurte

Änderungen an den Sicherheitsgurten

Fahrwerk

Änderungen am Fahrwerk

Bewilligungen und Bescheinigungen - Genehmigung

Die Abteilung Technische Kraftfahrangelegenheiten ist für die folgend unten aufgelisteten Bewilligungen und Bescheinigungen zuständig ...

Rückbau von Fahrzeugen mit Sonderverwendung

Einsatzfahrzeuge, Flughafenfahrzeuge, Kommunalfahrzeuge, Straßenreinigungsfahrzeuge

Anhängelasterhöhung

Erhöhung der Anhängelast in Abhängigkeit von der Steigung

Import von Fahrzeugen

Allgemeines zum Import von Fahrzeugen

Scheibenfolien

Ausstattung des Fahrzeuges mit Scheibenfolien

Beleuchtungseinrichtungen

Änderungen der Beleuchtungseinrichtungen am KFZ

Sondernutzungen - Genehmigung

Gemäß § 18 Absatz 1 des NÖ Straßengesetzes 1999 LGBl. 8500 bedarf die Benützung von Landesstraßen und deren Anlagen außerhalb des Rahmens ihrer widmungsgemäßen Bestimmung einschließlich aller auf Straßengrund vorspringenden oder in den darüber liegenden Luftraum hineinragenden Vorbauten der Bewilligung des NÖ Straßendienstes. Dazu zählen z.B. Einbauten, Hinweistafeln, Zufahrten, Carports, etc.

Druckluft-/Hydraulik-Beschaffungsanlage (Traktor)

Vereinfachte Anzeigemöglichkeit ohne Fahrzeugvorführung

Oldtimergenehmigung

Informationen zur Genehmigung von historischen Fahrzeugen

Leichtmetallräder

Änderung der Rad/Reifenkombination  

Anhängevorrichtung

Änderungen an der Anhängevorrichtung

§ 90 StVO - Arbeiten auf und neben der Straße - Genehmigung

Bewilligung für Arbeiten gemäß § 90 Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO)

Änderungen im Stand der Schulfahrzeuge - Genehmigung

Wunschkennzeichen - Genehmigung

 

Motoränderungen mit Leistungseinfluss

Änderungen einzelner Komponenten des Motors mit Einfluss auf dessen Leistung

Airbag

Änderungen am Airbag

Grundsätzliches zu Änderungen am Fahrzeug

Grundsätzliche Informationen zu Änderungen an Fahrzeugen, Zuständigkeit und erforderliche Unterlagen

Fahrlehrerausweis - Genehmigung

Sitzplatzanzahl

Änderung der Sitzplatzanzahl

Motortausch

Tausch des Motors auf andere oder gleiche Type

Bewilligungen und Bescheinigungen

Von der Abteilung Technische Kraftfahrzeugangelegenheiten auszustellende Bewilligungen und Bescheinigungen

Genehmigungsfälle

Fallabhängige Vorgehensweise, abhängig von Serienzustandsveränderungen, Bevollmächtigten der Fahrzeughersteller und EU-Betriebserlaubnis

Blaulichtbewilligungen

Bitte wenden Sie sich an die Abteilung Verkehrsrecht

Genehmigung von Fahrzeugen

Dateneingabe bei Fahrzeugen mit EU-Betriebserlaubnis, Einzelgenehmigung, Bestätigung für die Zulassung

Kennzeichen

Änderung des Kennzeichenformates

Radfahrbewilligung - Genehmigung

Gemäß § 65 Abs. 1 StVO 1960 muss der Lenker eines Fahrrades mindestens 12 Jahre alt sein.

Zustimmung für landwirtschaftliche Fahrzeuge

Sondertransporte müssen bewilligt werden

Ihre Kontaktstelle des Landes:

Amt der NÖ Landesregierung
Bürgerbüro Landhaus
Landhausplatz 1, Haus 4, EG (Landhausboulevard)
3109 St. Pölten
E-Mail: buergerbuero.landhaus@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-9005 (Bürgerservicetelefon)
Fax: 02742/9005-13610
Letzte Änderung dieser Seite: 31.7.2019
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