Sitze
Änderungen an den Fahrzeugsitzen
Austausch der Sitze
a) Sitze mit EG-Bauartgenehmigung
Ersetzt man einen Sitz gegen einen Sitz mit EG-Bauartgenehmigung, muss lediglich das Genehmigungsdokument mitgeführt werden. Der Austausch erfordert keine Eintragung in das Fahrzeugdokument.
Bitte achten Sie beim Kauf des Sitzes auf ein deutlich erkennbar am Sitz angebrachtes EU-Genehmigungszeichen, um bei einer Kontrolle die eindeutige Zugehörigkeit des Sitzes zum Gutachten der EG-Bauartgenehmigung nachzuweisen.
b) Sitze ohne EG-Bauartgenehmigung
Für den Einbau eines Sitzes ohne EG-Bauartgenehmigung muss ein Gutachten über die Einhaltung der entsprechenden Richtlinien für Sitze und deren Befestigung vorgelegt werden.
Der Einbau ist im Genehmigungsdokument einzutragen. Bei fehlender Verstellmöglichkeit (z.B. "Schalensitz"), wird eine Verwendungseinschränkung, "nur für Wettbewerb" vorgeschrieben.
Das Fahrzeug muss vorgeführt werden. Bitte nehmen Sie sich einen Termin über unsere Online-Terminverwaltung oder kontaktieren Sie uns persönlich.
Ihre Kontaktstelle des Landes für Kraftfahrzeugangelegenheiten
Abteilung Technische Kraftfahrzeugangelegenheiten (WST8) Landhausplatz 1, Haus 7 3109 St. Pölten E-Mail: post.wst8@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-9020
Fax: 02742/9005-16030