NÖ Gleichbehandlungskommission
Die NÖ Gleichbehandlungskommission ist eine wichtige Einrichtung zur Umsetzung des Gleichbehandlungsgebotes sowie zur Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung.
Die Kommission ist ein sozialpartnerschaftlich zusammengesetztes Organ aus Vertreterinnen und Vertretern der Dienstgeberseite und DienstnehmerInnenvertretungen sowie Expertinnen und Experten. Eine Arbeitsperiode beträgt 6 Jahre. Derzeit befinden wir uns in der 4. Arbeitsperiode.
Aufgaben der NÖ Gleichbehandlungskommission
Die NÖ Gleichbehandlungskommission prüft über Antrag von NÖ Landes- und Gemeindebediensteten sowie von NÖ Landeslehrerinnen und Landeslehrern die Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes im Zusammenhang mit einem Dienst- oder Ausbildungsverhältnis. Besteht der Verdacht einer Diskriminierung bei der Aufnahme in den Landes- oder Gemeindedienst, kann ebenfalls ein Antrag an die NÖ Gleichbehandlungskommission gestellt werden.
Die NÖ Gleichbehandlungskommission bemüht sich, eine Einigung zu erzielen und hält das Prüfergebnis in Form eines Gutachtens fest.
Anträge an die NÖ Gleichbehandlungskommission können formlos gestellt werden (Muster für einen Antrag siehe unten).
Weitere Informationen gibt Ihnen die NÖ Gleichbehandlungsbeauftragte.
weiterführende Links
Downloads
- Download: Folder Gleichbehandlung und Frauenförderung (pdf, 1.0 MB)
- Download: Antrag an die NÖ Gleichbehandlungskommission (pdf, 0.2 MB)
Ihre Kontaktstelle des Landes
Tel: 02742/9005-16212
Fax: 02742/9005-16279