Info zum barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen
Universeller Zugang ist die Grundidee des Internets.
Informationen im Internet sollen für alle Menschen gut zugänglich zu sein. Sogenannte öffentliche Stellen müssen Websites und mobile Anwendungen daher barrierefrei einrichten.
Diese Stellen sind in Niederösterreich laut NÖ Antidiskriminierungsgesetz 2017:
- das Land Niederösterreich,
- die niederösterreichischen Gemeinden und Gemeindeverbände,
- die durch Landesgesetz eingerichteten Selbstverwaltungskörper und
- die sonstigen durch Landesgesetz eingerichteten juristischen Personen des öffentlichen Rechts
Sie haben einen Mangel auf einer solchen Website oder mobilen Anwendung entdeckt?
1. Schritt: Bitte wenden Sie sich an den Betreiber oder die Betreiberin der Website. Den Kontakt finden Sie in der Barrierefreiheitserklärung der jeweiligen Website.
Wenn keine Barrierefreiheitserklärung vorhanden ist, empfehlen wir Kontakt mit jener Stelle aufzunehmen, die im Impressum angegeben ist.
2. Schritt: Ihr Anliegen wird innerhalb von 2 Monaten nicht zufriedenstellend behandelt. Dann können Sie einen Antrag auf Durchführung eines Schlichtungsversuchs wegen mangelnder Barrierefreiheit an die NÖ Antidiskriminierungsstelle stellen.
Die NÖ Antidiskriminierungsstelle führt den Schlichtungsversuch durch. Wenn der Schlichtungsversuch erfolglos bleibt, können Sie Schadenersatz wegen mangelnder Barrierefreiheit einklagen.
weiterführende Links
- NÖ Antidiskriminierungsstelle
- NÖ Antidiskriminierungsgesetz 2017
- NÖ Web-Zugänglichkeitsverordnung (NÖ WZV)
- Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG
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Ihre Kontaktstelle des Landes
Tel: 02742/9005-16212
Fax: 02742/9005-16279