Kontakte und Informationen zur Hochwasserhilfe
Hier finden Sie Notruf-Nummern und Informationen zu Soforthilfe und finanzieller Unterstützung nach dem Hochwasserereignis.
Ihr erster Ansprechpartner ist die Gemeinde - wenden Sie sich an Ihre Gemeinde bei folgenden Fällen:
- Müllbeseitigung
- Trinkwasserverunreinigung
- Abwasserentsorgung
Die Gemeinde ist in der Regel bereits informiert und arbeitet an der Behebung der Notsituation.
Psychosoziale Dienste
Ein Naturereignis wie das aktuelle Hochwasser wirkt sich massiv auf unseren normalen Alltag aus. Nichts ist mehr so, wie es einmal war. Die meisten Menschen reagieren auf derartige Belastungssituationen körperlich und/oder emotional. Sehr oft werden neben dem Gefühl von Kontrollverlust und Hilflosigkeit auch andere Reaktionen an sich selbst oder anderen bemerkt, die zusätzlich verunsichern können. Vor allem bei Kindern sind diese sehr unterschiedlich und abhängig von ihrem Alter und ihrer Entwicklung.
Wenn Sie die oben genannten Veränderungen belasten, dann melden Sie sich beim Notruf Niederösterreich AKUTteam unter der Hotline 0800/ 144 244 oder ganz einfach via Messenger unter www.akutteam.at/chat.
- AKUTteam
- Psychosoziale Zentren gGmbH
- Caritas der Diözese St. Pölten
- Caritas Wr. Neustadt
- Sozialinfo NÖ
- Fachärzte für Psychiatrie
Telefonseelsorge
Telefon 142 (Notruf), täglich 0–24 Uhr, online unter telefonseelsorge.at
Telefon-, E-Mail- und Chat-Beratung für Menschen in schwierigen Lebenssituationen oder Krisenzeiten.
Ö3-Kummernummer
Telefon 116 123, täglich von 16.00 bis 24.00 Uhr
Die Ö3-Kummernummer ist eine Erstanlaufstelle für Menschen in persönlichen Notlagen: Was immer belastet – Liebeskummer, Mobbing, Depressionen, persönliche Krisen, Schicksalsschläge oder einfach Einsamkeit und vieles mehr – alles hat hier seinen Platz.
Rat auf Draht
Telefon 147, täglich 0–24 Uhr, online unter rataufdraht.at
Anonyme Beratung für Kinder und Jugendliche.
NÖ Kälte-Rufnummern
- Notschlafstelle St. Pölten 0676-88644702
- Notschlafstelle Wr. Neustadt 02622-23191
Notruf NÖ: 144
Polizei: 133
Feuerwehr: 122
Rettung: 144
Finanzielle Unterstützung
Katastrophenhilfe des Landes NÖ bei Hochwasser
Österreich hilft Österreich Akuthilfefonds
Katastrophenhilfe Österreich – Hilfe im eigenen Land
EVN Hochwasserhilfe
Förderung von Sanierung und Heizungstausch
Unwetter-Hilfsaktion der WK und SVS
Seitens der Wirtschaftskammer NÖ wird ein Betrag zur finanziellen Hilfeleistung pro Schadensfall von maximal 40.000 Euro zur Verfügung gestellt. Für mehr Informationen bezüglich der Abwicklung steht die jeweilige Bezirks- und Außenstelle als Ansprechpartner zur Verfügung.
ÖGK: Hochwasser - unbürokratische Soforthilfe für betroffene Unternehmen
Die Soforthilfe umfasst Maßnahmen zu folgenden Themen:
- Stundungen
- Ratenvereinbarungen
- Meldeverspätungen
- Beitragsprüfungen
Sollten Sie vom Hochwasser betroffen sein, kontaktieren Sie bitte Ihre Kundenbetreuerin beziehungsweise Ihren Kundenbetreuer.
Einsatzkräfte
Arbeitgeberinnen bzw. Arbeitgeber bekommen jenen Verlust, der ihnen durch den Wegfall einer Arbeitskraft, die als Mitglied einer freiwilligen Einsatzorganisation wegen eines Einsatzes bei einem sogenannten
Landarbeiterkammer Sofortdarlehen
Für die Beseitigung von Unwetterschäden an ihren Häusern können Mitglieder der NÖ Landarbeiterkammer je nach Schadenshöhe eine LAK-Katastrophenhilfe in Form eines zinsenlosen Sofortdarlehens in der Höhe bis zu EUR 30.000,- beantragen.
Arbeiterkammer Katastrophenhilfe
Die Arbeiterkammer Niederösterreich unterstützt betroffene Mitglieder der aktuellen Unwetterschäden mit bis zu 1.000 Euro.
Finanzielle Unterstützung für GÖD-Mitglieder
Unterstützung aus dem Katastrophenfonds des ÖGB bei Hochwasser-, Brand-, Lawinen-, Hagel- bzw. Sturmschaden.
ÖGB –Katastrophenfonds
Unterstützung im Katastrophenfall für die Mitglieder. Aufgrund der aktuellen Unwetterschäden (September 2024) wird die Summe, die vom ÖGB-Katastrophenfonds ausbezahlt wird, verdoppelt.
Pro-Ge - Unterstützung bei Schäden durch Katastrophen
Wenn der Hauptwohnsitz durch Katastrophen Schaden nimmt, zahlt die PRO-GE Unterstützungsleistungen.
Sofortmaßnahmen
Hilfreiche Informationen für die Schadensminimierung und Beseitigung sowie Wiederinbetriebnahme der Haustechnik finden Sie unter Hochwasser: Was tun bei Wasserschaden?
Beratung zur Schadensminimierung
Unter der Hotline +43 2742 221 44 beraten Expertinnen und Experten der Energie- und Umweltagentur Betroffene des Hochwassers wie bei einem Wasserschaden vorzugehen ist. Weitere Informationen finden Sie auf Neues Service für Hochwassergeschädigte
Vorgehensweise bei Pelletslagerungen in Kellern
Pelletslagerungen in Kellern bzw. beengten Räumen können in Verbindung mit Wassereintritt durch Quellvorgänge zu einer Gefahr für die Standfestigkeit eines Gebäudes werden. Durch Vernässungsvorgänge wird auch eine maschinelle Absaugung erschwert.
Die davon betroffenen Personen sollen sich, wenn eine Gefahr durch Pellets vermutet wird, an die örtliche Einsatzleitung wenden. Anschließend ist unbedingt eine Prüfung durch die Baubehörde (Gemeinde) durchzuführen und gegebenenfalls eine Räumung der Lagerungen anzuordnen.
Allgemeines zu Versicherungen
Wenn Sie von Hochwasser betroffen sind, so dokumentieren Sie den Schaden möglichst genau und melden Sie den Schaden rasch bei Ihrer Versicherung.
Haushaltsversicherung
Einige Haushaltsversicherungen decken auch Schäden im Hochwasserfall ab. Üblicherweise sind Schäden an Möbel, Elektrogeräte und anderen beweglichen Sachen umfasst. Ob auch Ihre Versicherung einen Teil des Schadens übernimmt können Sie am besten mit Ihrer Versicherung abklären. Auch in Ihrer Versicherungspolizze finden Sie alle wichtigen Informationen zu Deckungsumfang und Deckungshöhe.
Eigenheimversicherung
Eine Eigenheimversicherung deckt Schäden an Gebäuden und Gebäudeteilen ab. Wie hoch die Deckungssumme ist, können Sie bei Ihrer Versicherung erfragen, oder in Ihrer Versicherungspolizze nachlesen.
KFZ-Versicherung
Schäden an Autos, die durch das Hochwasser eingetreten sind, sind oft von einer Teil- oder Vollkasko-Versicherung gedeckt. Auch hier gilt: melden Sie den Schaden umgehend Ihrer Versicherung.
weiterführende Links
Ihre Kontaktstelle des Landes
Bürgerbüro Landhaus Landhausplatz 1, Haus 4, EG (Landhausboulevard) 3100 St. Pölten Email: buergerbuero.landhaus@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-9005
Fax: 02742/9005 - 13610