Verfahren gemäß § 359b Gewerbeordnung 1994 (vereinfachtes Verfahren ohne mündlicher Verhandlung) ( Einsichtnahme bis zum 19.09.2025 )
Apostol Adrian, 3161 St. Veit/Gölsen, KG Wiesenfeld
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Lilienfeld vom 25.09.2023, LFW2-BA-2111/001, wurde Herrn Adrian Apostol die gewerbebehördliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer gastgewerblichen Betriebsanlage (Verkaufsstand für Steckerlfische) auf Grundstück Nr. 193, KG Wiesenfeld, Gemeindegebiet St. Veit/Gölsen, erteilt.
Nunmehr hat der Gewerbetreibende um die gewerbebehördliche Genehmigung für die Neuerrichtung der Gastgewerbe-Betriebsanlage angesucht. Der bestehende Gastgewerbebetrieb wird in diesem Zusammenhang aufgelassen bzw. gänzlich entfernt.
Die Projektunterlagen liegen bis 19.09.2025 bei der Bezirkshauptmannschaft Lilienfeld, Fachgebiet Anlagenrecht, zur Einsichtnahme auf.
Hinweis
Bitte beachten Sie
- Nachbarn können innerhalb dieser Frist während der Amtsstunden in die Unterlagen einsehen und von ihrem Anhörungsrecht Gebrauch machen.
- Nach Ablauf dieser Frist hat die Behörde unter Bedachtnahme auf die eingelangten Äußerungen der Nachbarn, die die Anwendung des vereinfachten Verfahrens begründende Beschaffenheit der Anlage mit Bescheid festzustellen und erforderliche Aufträge zum Schutz der gemäß § 74 Abs. 2, sowie der gemäß § 77 Abs. 3 und 4 GewO 1994 wahrzunehmenden Interessen zu erteilen; dieser Bescheid gilt als Genehmigungsbescheid für diese Anlage (§ 359 b Abs. 1 GewO 1994).
- Nachbarn können in diesem Betriebsanlagenverfahren keine Parteistellung erlangen. Der Schutz Ihrer Interessen (Gesundheitsschutz, Schutz vor Belästigungen) in diesem Verfahren obliegt der Behörde von Amts wegen. Hinsichtlich der Frage, ob die Voraussetzungen des vereinfachten Verfahrens überhaupt vorliegen, besteht jedoch eine beschränkte Parteistellung.
Weiterführende Informationen
Tel: (0 27 62) 9025, Fax: (0 27 62) 9025-31000
3180 Lilienfeld, Am Anger 2