Verfahren gemäß §§ 356 iVm 81 Abs. 3 der Gewerbeordnung 1994 (Änderungsanzeige) – Anberaumung mündlicher Verhandlungen ( am 02.06.2026 )
Jet Tankstellen Austria GmbH, KG Rems
Die Jet Tankstellen Austria GmbH hat um Änderung der bestehenden Betriebsanlage durch den Ausbau der bestehenden Normalkühltechnik und Einbau einer neuen Tiefkühltechnik samt neuem Außenaggregat und Errichtung einer neuen Normalkühlzelle mit Einbau der bestehenden Normalkühltechnik, im Standort 4300 St. Valentin, Handels-straße 3, KG Rems, Grst.Nr. 573/3, Gemeinde St. Valentin, angezeigt.
1. Die Projektunterlagen liegen bis 02.06.2026 bei der Bezirkshauptmannschaft Amstetten zur Einsichtnahme auf.
2. Nachbarn können innerhalb dieser Frist während der Amtsstunden in die Unterlagen einsehen und von ihrem Anhörungsrecht Gebrauch machen.
3. Nachbarn können innerhalb dieser Frist einwenden, dass die Voraussetzungen für die Durchführung des Anzeigeverfahrens nicht vorliegen. Erheben sie innerhalb der gesetzten Frist keine diesbezüglichen Einwendungen, endet die Parteistellung. Darüber hinaus steht Nachbarn keine Parteistellung zu. Der Schutz ihrer Interessen (Schutz des Lebens oder der Gesundheit, Schutz vor unzumutbaren Belästigun-gen) obliegt der Behörde von Amts wegen.
4. Nach Ablauf dieser Frist wird die Behörde ohne weitere Anhörung entscheiden und den Bescheid erlassen.
Hinweis
Bitte beachten Sie
- Nachbarn können innerhalb dieser Frist während der Amtsstunden in die Unterlagen einsehen und von ihrem Anhörungsrecht Gebrauch machen.
- Nach Ablauf dieser Frist hat die Behörde unter Bedachtnahme auf die eingelangten Äußerungen der Nachbarn, die Änderungen, die das Emissionsverhalten der Anlage zu den Nachbarn nicht nachteilig beeinflussen, mit Bescheid festzustellen und erforderliche Auflagen zum Schutz der gemäß § 74 Abs. 2, sowie der gemäß § 77 Abs. 3 und 4 GewO 1994 wahrzunehmenden Interessen vorzuschreiben (§ 345 Abs. 6 GewO 1994).
- Nachbarn können in diesem Betriebsanlagenverfahren keine Parteistellung erlangen. Der Schutz Ihrer Interessen (Gesundheitsschutz, Schutz vor Belästigungen) in diesem Verfahren obliegt der Behörde von Amts wegen. Hinsichtlich der Frage, ob die Voraussetzungen des vereinfachten Verfahrens überhaupt vorliegen, besteht jedoch eine beschränkte Parteistellung.
Weiterführende Informationen
02742/9005 219
3300 Amstetten, Preinsbacher Straße 11
