Förderung einer ökologisch wertvollen, extensiven und biologischen Bewirtschaftung von Teichen (im Zeitraum vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2027)

Die Teilnahme an der Maßnahme ist bei einer 5-jährigen Verpflichtung (2023 bis einschließlich 2027) durch eine Antragstellung im Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis spätestens 31. Dezember 2022 möglich. Für die Rechtzeitigkeit des Einlangens ist das Eingangsdatum ausschlaggebend.


Ziele der Förderung

  • Erhaltung und Verbesserung der teichwirtschaftlich genutzten, naturschutzfachlich wertvollen Flächen und Strukturen und der damit verbundenen Biodiversität, insbesondere in Bezug auf jene Tier- und Pflanzenarten, die durch die FFH- bzw. Vogelschutzrichtlinie geschützt sind (Natura-2000-Gebiete).
  • Umsetzung von naturnahen, extensiven und ressourcenschonenden Bewirtschaftungsformen mit positiven Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden, Wasser und Klima („Naturschutz durch nachhaltige Fischproduktion") sowie die Bewahrung einer vielfältigen Kulturlandschaft mit unterschiedlichsten Funktionen (Kultur, Tourismus, Produktion, Wasserhaushalt etc.).
  • Erhalt und Verbesserung der extensiven Bewirtschaftung von Teichen sowie der biologischen Aquakulturproduktion zur Steigerung der nachhaltigen, qualitativ hochwertigen Produktion in Karpfenteichwirtschaften mit ihren Nebenfischen.


Allgemeine Fördervoraussetzungen

  • Mindestteilnahmefläche 0,5 ha förderfähige Teichfläche (in Österreich liegend) im 1. Jahr der Verpflichtung.
  • Bestätigung der zuständigen Naturschutzbehörde des Landes über den naturschutzfachlichen Wert der Teichanlage.
  • Für Teichanlagen, deren naturschutzfachlicher Wert bereits im Rahmen vorhergehender ÖPUL-Programme oder im Rahmen der von 2016 bis einschließlich 2021 angebotenen Sonderrichtlinie zur Förderung der naturnahen, extensiven Bewirtschaftung von Teichen durch eine Projektbestätigung der zuständigen Naturschutzbehörde des Landes dokumentiert wurde, gilt diese Projektbestätigung weiterhin für die gesamte Verpflichtungs- und Vertragsdauer.
  • Die Bestätigung über den naturschutzfachlichen Wert einer Teichanlage kann entfallen, wenn die Teichanlage im Natura-2000-Gebiet oder in einem von einem Bundesland festgelegten Naturschutzgebiet liegt und/oder eine Verlandungszone von mindestens 5% der Teichfläche aufweist.  


Art und Ausmaß der Förderung

Die Förderung wird in Form von jährlichen Prämien für die „förderfähige Teichfläche" gewährt. Die Förderung soll Kosten und Einkommensverluste, die durch die Einhaltung der Auflagen für die ökologisch wertvolle, extensive und biologische Bewirtschaftung der Teiche entstehen, ausgleichen. 

Die jährliche Prämie beträgt 450 EUR pro ha förderfähige Teichfläche.

Zuschlag biologische Aquakulturproduktion:

Für die biologische Bewirtschaftung von Teichen gemäß der Verordnung (EU) 2018/848 wird eine zusätzliche Prämie in der Höhe von jährlich 100 EUR pro ha förderfähige Teichfläche gewährt.

Die Auszahlung erfolgt durch die Agrarmarkt Austria (AMA) jeweils spätestens bis zum 30. November des jeweiligen Verpflichtungs- und Vertragsjahres.

 

Verpflichtungs- und Vertragszeitraum

Der Verpflichtungs- und Vertragszeitraum beträgt mindestens 5 Jahre (Antragstellung ausschließlich im Zeitraum vom 1.10.2022 bis spätestens 31.12.2022) und kann höchstens 6 Jahre (Antragstellung bis spätestens 15.05.2022) betragen. Er beginnt mit frühestens 01.01.2022 und läuft bis längstens 31.12.2027.


Antragstellung – Förderungsabwicklung

Für die Förderungsabwicklung ist in Niederösterreich zuständig.

Amt der Niederösterreichischen Landesregierung
Abteilung Landwirtschaftsförderung (LF3)
Landhausplatz 1
3109 St. Pölten 
post.lf3@noel.gv.at

 

Fristende Antragstellung (6-jährige Verpflichtung) mit 15.05.2022!

Downloads

Ihre Kontaktstelle des Landes für die Förderung der naturnahen, extensiven Bewirtschaftung von Teichen

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung LF3
Landhausplatz 1, Haus 12 3109 St. Pölten E-Mail: post.lf3@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-13658
Fax: 02742/9005-13535
Letzte Änderung dieser Seite: 23.1.2024
© 2024 Amt der NÖ Landesregierung