Notstandsunterstützung für Landwirte

Landwirtschaftliche Betriebe in unverschuldeter Notlage können eine Notstandsunterstützung erhalten

Für einen landwirtschaftlichen Betrieb, der aufgrund eines unverschuldeten Ereignisses (z.B.: Krankheiten in der Familie, Pflegefälle in der Familie, außergewöhnliche Ertragsverluste, Viehverluste, usw.) in Notlage geraten ist, kann ein zinsbegünstigtes Darlehen zur Schuldenumwandlung gewährt werden. In besonders förderungswürdigen Fällen ist auch eine nichtrückzahlbare Beihilfe möglich.

Durch die Förderung soll der Erhalt bäuerlicher Betriebe gesichert werden, die aufgrund einer unverschuldeten Notlage vorübergehend in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind und durch die landwirtschaftlichen Erträgnisse allein oder in Verbindung mit einem Zu- oder Nebenerwerb keinen angemessenen Lebensunterhalt erzielen können. Damit soll auch eine für die Erhaltung, den Schutz und die Pflege der Kulturlandschaft notwendige Mindestanzahl land- und forstwirtschaftlicher Betriebe gesichert werden.

Die Antragstellung erfolgt formlos beim Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Landwirtschaftsförderung. Vor Ort wird eine Erhebung des Einzelfalles durch eine Mitarbeiterin/einen Mitarbeiter durchgeführt.

Vorhandensein einer unverschuldeten Notlage (z.B.: Krankheiten in der Familie, Pflegefälle in der Familie, außergewöhnliche Ertragsverluste, Viehverluste, usw.) bei Landwirtinnen oder Landwirten, soweit nicht durch andere Förderungsmaßnahmen ausreichend geholfen werden kann. 

Mit der Förderung soll eine Verbesserung der finanziellen Situation der bäuerlichen Familie erreicht werden. 

Für eine Darlehensgewährung ist eine Sicherstellung in Form einer Bankhaftung notwendig. Eine Förderung durch Darlehen darf nur dann gewährt werden, wenn dessen vertragsmäßige Rückzahlung hinreichend gesichert erscheint. 

Nach der Auszahlung wird vom jeweiligen Geldinstitut der vorgeschriebene Verwendungszweck der Förderungsmittel (z.B. Schuldenumwandlung, Viehzukäufe, usw.) bestätigt.

Die Förderung erfolgt ab 1.1.2018 durch

  • ein Darlehen in Höhe von maximal € 50.000,00 mit einer Verzinsung von derzeit 1 % und einer maximalen Laufzeit von 15 Jahren,
  • eine nichtrückzahlbare Beihilfe für besonders förderungswürdige Fälle oder
  • einer Kombination von Darlehen und Beihilfe.
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Ihre Kontaktstelle des Landes für die Notstandsunterstützung für Landwirte

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Landwirtschaftsförderungen (LF3)
Landhausplatz 1, Haus 12
3109 St. Pölten
E-Mail: post.lf3@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-13604
Fax: 02742/9005-13535   
Letzte Änderung dieser Seite: 27.3.2020
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