Datenaktualisierung in Europaschutzgebieten
Das Land Niederösterreich führt ab Juni 2025 Erhebungen in 15 niederösterreichischen Europaschutzgebieten (die nach der Fauna-Flora-Habitat Richtlinie ausgewiesen wurden) durch. Dabei wird mehr als 20 Jahre nach Festlegung dieser Schutzgebiete der aktuelle Zustand der vorkommenden FFH-Lebensraumtypen – z.B. besondere Waldtypen, Wiesen und Feuchtgebiete – erhoben.
Anlass für die Datenaktualisierung
Die letzte umfassende Datenerfassung liegt über 20 Jahre zurück. Seither wurde viel in den Erhalt und die Pflege dieser Gebiete investiert. Die damals erhobenen Informationen sind somit nicht mehr auf dem aktuellen Stand und bedürfen einer grundlegenden Überarbeitung.
Die Datenerfassung erfolgt in folgenden bestehenden Europaschutzgebieten mit einer Gesamtfläche von 108.000 Hektar bzw. 5,6 % der NÖ Landesfläche:
- Bisamberg (AT1215000)
- Feuchte Ebene - Leithaauen (AT1220000)
- Kamp- und Kremstal (AT1207A00)
- Machland Süd (AT1218000)
- March-Thaya-Auen (AT1202000)
- Niederösterreichische Alpenvorlandflüsse (AT1219000)
- Pannonische Sanddünen (AT1213000)
- Steinfeld (AT1210A00)
- Strudengau - Nibelungengau (AT1217A00)
- Thayatal bei Hardegg (AT1208A00)
- Tullnerfelder Donau-Auen (AT1216000)
- Wachau (AT1205A00)
- Waldviertler Teich-, Heide- und Moorlandschaft (AT1201A00)
- Weinviertler Klippenzone (AT1206A00)
- Westliches Weinviertel (AT1209A00)

Zweck der Datenaktualisierung
Aktuelle Daten sind die Grundlage, um Naturschutz und Landnutzung optimal aufeinander abzustimmen. Sie geben Aufschluss darüber, in welchem Zustand sich die Lebensräume befinden und bieten damit die Basis für die Schutzgebietsbetreuung, die Erstellung von Management- und Maßnahmenplänen, sowie für einen zielgerichteten Einsatz von Fördermittel.
Vorteile für Grundeigentümer, Bewirtschafter und Projektwerber
Eine flächendeckende Aktualisierung und Kartierung der geschützten Lebensräume bringt auch Grundeigentümern, Bewirtschaftern und Projektwerbern folgende Vorteile:
- Planungs- und Rechtssicherheit beispielsweise bei der Planung von Projekten
- Klarheit bzgl. bestehender Fördermöglichkeiten (Vertragsnaturschutz)
- Raschere Abwicklung von Förderungen
Zeitrahmen
Die Erhebungen werden im Juni 2025 starten und voraussichtlich bis Ende 2027 andauern. Mit den Ergebnissen ist frühestens im Jahr 2028 zu rechnen.
Ihre Kontaktstelle des Landes
Abteilung Naturschutz Landhausplatz 1, Haus 16 3109 St. Pölten E-Mail: post.ru5@noel.gv.at
Tel: 02742 / 9005 - 15237
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