Internationale Abkommen und Konventionen

Schutz des Welt- und Kulturerbes

Das "Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt" trat am 17. Dezember 1975 in Kraft. Österreich ist diesem Übereinkommen 1992 beigetreten. Ziel dieser Konvention ist der Schutz der Kunstwerke vergangener Kulturen sowie Naturlandschaften von hervorragender Schönheit und Vielfalt. Trägerorganisation dieser Initiative ist die UNESCO - eine Teilorganisation der Vereinten Nationen.

Die einzelnen Vertragsstaaten verpflichten sich, ihre Welterbestätten durch geeignete Forschungs-, Verwaltungs- und Finanzmaßnahmen zu schützen sowie Aktivitäten zu unterlassen, die das Kultur- und Naturerbe anderer Vertragsstaaten schädigen können.

Niederösterreich ist in der Liste der weltweit mehr als 850 verschiedenartigen Kultur- und Naturdenkmäler (darunter die Pyramiden Ägyptens, der Tadsch Mahal oder der Yellowstone Nationalpark) mit der Semmering Bahn und mit der Wachau vertreten.


Ramsar Konvention

1971 wurde in der kleinen iranischen Stadt Ramsar das "Übereinkommen über Feuchtgebiete, insbesondere als Lebensraum für Wasser- und Watvögel, von internationaler Bedeutung" unterzeichnet.

In Österreich, das seit 1983 dabei ist, gibt es derzeit 23 "Ramsar-Gebiete" - mit der Teich-, Moor- und Flußlandschaft im Waldviertel und den Donau-March-Thaya-Auen befinden sich 2 davon in Niederösterreich. Feuchtgebiete werden hier als wichtiger Bestandteil des Naturhaushaltes, als wesentliche Regulatoren für den Wasserhaushalt und als unersetzlicher Lebensraum für eine besondere Pflanzen- und Tierwelt, vor allem der Wasser- und Watvögel erhalten.


Naturschutz- und Ramsar-Gebiet Untere Marchauen
© WWF
 

Berner Konvention

Um der Dezimierung bzw. Ausrottung der bodenständigen Fauna und Flora entgegenzuwirken, wurde im September 1979 das "Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume" beschlossen. Die Konvention trat 1982 in Kraft.

In den Anhängen I und II sind die "streng geschützten Pflanzen- und Tierarten" aufgelistet. Bei den in Anhang III angeführten "geschützten Tierarten" darf die Nutzung nur in jenem Ausmaß durchgeführt werden, dass die Populationen in ihrem Bestand nicht gefährdet werden. In Anhang IV sind die Mittel und Methoden des Tötens und Fangens sowie die Nutzungsformen aufgelistet, die nicht an den in Anhang III angeführten wildlebenden Tierarten angewendet werden dürfen.


Bonner Konvention

1979 wurde in Bonn das "Übereinkommen zur Erhaltung der wandernden wildlebenden Tierarten" unterzeichnet. Darin werden in Anhang I "gefährdete wandernde Arten" wie etwa Wale, Delfine, Karettschildkröte oder Mönchsrobbe in ihrem Verbreitungsgebiet geschützt.

Österreich ist der Bonner Konvention am 1. Juli 2005 beigetreten. Bei uns ist das Abkommen relevant für Arten wie Storch, Großtrappe oder Seeadler.


Großtrappenhahn
© Rainer Raab
   


Washingtoner Artenschutzübereinkommen

Mehr als 110 Staaten (in Österreich seit 1982 in Kraft) sind im "Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen" - kurz CITES - gegen die Ausrottung bedrohter Arten vereint. Die Zusammenarbeit betrifft insbesondere den grenzüberschreitenden Handel mit den in den Anhängen je nach Gefährdungsgrad aufgelisteten, oft exotischen Tier- und Pflanzenarten sowie deren Erzeugnissen.


Konvention über die biologische Vielfalt

Anläßlich der UN-Konferenz für Umwelt und Entwicklung in Rio de Janeiro unterzeichneten 1992 die EU und 156 Staaten - darunter auch Österreich - das "Übereinkommen über die biologische Vielfalt". Die Ziele dieser Konvention sind die Erhaltung der biologischen Vielfalt, die nachhaltige Nutzung ihrer Bestandteile sowie die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus der Nutzung der genentischen Ressourcen ergebenden Vorteile. Dementsprechend sieht das Übereinkommen Maßnahmen vor, die die biologische Vielfalt (Pflanzen, Tiere, Mikroorganismen) innerhalb (etwa in Schutzgebieten) als auch außerhalb (etwa Tiergärten) ihrer natürlichen Lebensräume erhalten sollen.

Die Vertragsstaaten der Biodiversitätskonvention haben sich zum Ziel gesetzt, den Verlust der biologischen Vielfalt - das betrifft genetische Vielfalt, Arten und Lebensräume - bis zum Jahr 2010 signifikant zu reduzieren.

Innerhalb der Europäischen Gemeinschaft soll mit der Initiative "Countdown 2010" der Verlust der Artenvielfalt nicht nur reduziert, sondern gänzlich gestoppt werden!


Alpenkonvention

Im Rahmen der 2. Internationalen Alpenkonferenz in Salzburg unterzeichneten 1991 die Alpenstaaten Deutschland, Frankreich, Italien, Liechtenstein, Österreich und Schweiz sowie die EU das "Übereinkommen zum Schutz der Alpen" (Slowenien unterzeichnete nachträglich). Ziel ist eine nachhaltige Nutzung durch Einbindung der Fachgebiete Raumordnung, Naturschutz, Berglandpflege, Tourismus, Verkehr, Energie u.a. 

weiterführende Links

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Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Naturschutz
Landhausplatz 1, Haus 16

3109 St. Pölten

E-Mail: post.ru5@noel.gv.at
Tel: 02742/9005 - 15237
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Letzte Änderung dieser Seite: 28.7.2020
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