Anmeldung und Aufnahme
Der Umzug in eine Pflegeeinrichtung bedeutet für betroffene Menschen und ihre Angehörigen eine sicher schwerwiegende Entscheidung und die Änderung bisheriger Gewohnheiten. Umso mehr sind die MitarbeiterInnen in den NÖ Pflegeheimen bemüht, individuell, wertschätzend und verantwortungsvoll auf die Bedürfnisse aller Betroffenen einzugehen.
Informieren Sie sich. Besuchen Sie ein Pflegeheim oder mehrere - vereinbaren Sie ein erstes Gespräch zum Kennenlernen.
Bringen Sie die vollständig ausgefüllten Formulare
zu Ihrer Wohnsitzgemeinde oder Bezirkshauptmannschaft.
Voraussetzungen
- Österreichische Staatsbürgerschaft oder diesen gleichgestellte Personen bei Kostenübernahme durch die Sozialhilfe
- Hauptwohnsitz in Niederösterreich
- Vollendung des 60. Lebensjahres
- Bezug der Pflegegeldstufe 4
In begründeten Ausnahmefällen können auch jüngere Personen bzw. Personen mit niedriger Pflegegeldstufe aufgenommen werden.
Alle Formulare für eine Aufnahme in ein Pflegeheim erhalten Sie kostenlos:
Auf dieser Internetseite zum Herunterladen (Downloadbereich):
- bei Ihrem Gemeindeamt
- in jedem NÖ Landesklinikum
- bei allen Sozialstationen in NÖ (Caritas, Hilfswerk, Rotes Kreuz, Volkshilfe)
- bei der Bezirkshauptmannschaft (Fachgebiet Soziale Verwaltung)
- bei den Sozialämtern der Statutarstädte
- in allen NÖ Pflegeheimen
Über die Vergabe eines Pflegeplatzes, den Aufnahmeantrag und den Antrag auf Kostenübernahme durch die Sozialhilfe, entscheidet die für den Hauptwohnsitz zuständige Bezirksverwaltungsbehörde (Fachgebiet Soziale Verwaltung).
Bei Aufnahme wird ein Vertrag abgeschlossen, der sowohl die Rechte und Pflichten des Trägers als auch die der BewohnerInnen regelt. Die wichtigsten Bewohnerrechte sind das Recht auf Selbstbestimmung, Beratung und Beschwerde, auf respektvolle Behandlung und Achtung der Privat- und Intimsphäre, das Recht auf Information (Einsicht in Dokumentation), konfessionelle Freiheit, das Recht auf Seelsorge und Sterbebegleitung.
Mehr Informationen über Bewohnerrechte, Patientenverfügung etc. gibt es bei der NÖ Patienten- und Pflegeanwaltschaft.
Der Aufenthalt in einem Pflegeheim ist immer freiwillig und kann jederzeit beendet werden.
Neben der Langzeitpflege gibt es auch die Möglichkeit der Tagespflege und der Kurzzeitpflege.
weiterführende Links
Downloads
- Download: Kostenersatz-Info bei Inanspruchnahme von Heimpflege (pdf, 0.2 MB)
- Download: Ärztlicher Bericht (pdf, 0.2 MB)
- Download: Indikationsliste (pdf, 0.3 MB)
- Download: Aufnahmeantrag für ein NÖ Pflegeheim und Antrag auf Kostenübernahme (pdf, 0.2 MB)