Übergangspflege

In bewilligten stationären Pflegeeinrichtungen können pflegebedürftige Menschen Übergangspflege in Anspruch nehmen.

Übergangspflege ist eine rehabilitative Pflege und Betreuung von bis zu 12 Wochen (84 Tage) pro Kalenderjahr als Überbrückungshilfe nach der Akutbehandlung in einem Krankenhaus und vor der Entlassung nach Hause. Bei dieser Leistung steht die Therapie und Rehabilitation und weniger die Medizin im Vordergrund. Dadurch soll wieder ein selbstständiges Leben zu Hause (mit oder ohne Betreuung) ermöglicht werden.

Beispiel: Oberschenkelhalsbruch - anschließend Krankenhausaufenthalt- anschließend Übergangspflege (Therapien) in einer bewilligten Pflegeeinrichtung - anschließend Entlassung nachhause.

Anspruchsvoraussetzungen

  • Hauptwohnsitz des pflegebedürftigen Menschen in Niederösterreich
  • voraussichtlich keine dauernde Pflegebedürftigkeit
  • ärztliche Bestätigung, dass die pflegebedürftige Person mangels adäquater pflegerischer Versorgung zuhause noch nicht nach Hause entlassen werden kann
  • maximale Aufenthaltsdauer in der die Übergangspflege erbringenden Einrichtung von bis zu max. 12 Wochen pro Jahr.

Übergangspflege kann in Übergangspflegezentren oder in Pflegeheimen in Anspruch genommen werden. Übergangspflegezentren sind in sich geschlossene Einheiten in Pflegeheimen und steht eine Übersicht der Übergangspflegezentren als Download zur Verfügung.

Tarife

Die verrechenbaren Kosten der Übergangspflege orientieren sich an den in der NÖ Pflegeheim Verordnung für die NÖ Pflegeheime festgelegten Tarifen. Die Tarife werden jährlich angepasst (siehe Infoblatt Tarife Übergangspflege) und auf der Homepage des Landes NÖ veröffentlicht. Die weiteren Fördervoraussetzungen entnehmen Sie der unten angeführten Richtlinie.

Ziele der Übergangspflege

  • leichterer, unbürokratischer und mit zumutbarer Eigenleistung verbundener Zugang zur Rehabilitation/ Übergangspflege
  • raschere Verbesserung der Rehabilitation und Gesundung des/der Betroffenen und Erhaltung seiner/ihrer Eigenständigkeit
  • Entlastung der pflegenden Angehörigen
  • Verkürzung der Verweildauer in den Kliniken
  • Vermeidung von Fehlbelegungen in den Kliniken
  • Vermeidung von Daueraufnahmen in den Pflege- und Betreuungszentren  
  • Verbesserung des Entlassungs- Schnitt- und Nahtstellenmanagements, also der Kooperation Kliniken/Pflege- und Betreuungszentren /niedergelassener Bereich/Sozialmedizinische-  und Soziale Dienste (SSMD); geplant sind fix bestimmte Nahtstellenteams aus MitarbeiterInnen der Betreuungszentren und Kliniken, verpflichtende gemeinsame Aufnahme- und Entlassungsgespräche unter Einbeziehung der Betroffenen und ihrer Angehörigen
  • Qualitätssicherung: Für die Übergangspflege anbietenden Einrichtungen wurden Qualitätsstandards betreffend bauliche Anforderungen und personelle Ausstattung (insb. Physio- Ergotherapie)  entwickelt.   
  • Verbesserung der Förderabwicklung
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Letzte Änderung dieser Seite: 1.1.2022
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