Die NÖ Landesregierung hat unter Vorsitz von Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner u. a. folgende Beschlüsse gefasst:

Den niederösterreichischen Gemeinden wurden aus den Mitteln der Bedarfszuweisungen 144.448.641,30 Euro als Bedarfszuweisungen II (Unterstützung des Haushaltes) und Bedarfszuweisungen III (für Projekte) bewilligt.

Vier niederösterreichischen Gemeinden wurden aus den Mitteln der Bedarfszuweisungen 120.000 Euro als Bedarfszuweisungen IV (für Gemeindekooperationen) bewilligt.

Für die Sanierungsmaßnahmen 2026 in Schloss Prugg in Bruck an der Leitha wird der Ernst Harrach GmbH eine Förderung in der Höhe von 275.000 Euro aus Mitteln der Abteilung Kunst und Kultur zur Verfügung gestellt.

Weiters hat die NÖ Landesregierung Zuschüsse aus Mitteln der Raumordnungsförderung für vier Gemeinden mit einer Gesamtsumme von 220.000 Euro bewilligt.

Zur Förderung des öffentlichen Verkehrs sollen die Park-and-Ride- und Bike-and-Ride-Anlage, der Vorplatz mit neuem Regionalbusbahnhof sowie die Kundensanitäranlage (KSA) am Bahnhof Horn erweitert werden. Derzeit umfasst die beststehende Park-and-Ride—Anlage 74 Pkw-Stellplätze (davon zwei barrierefreie Stellplätze), 24 überdachte Fahrradabstellplätze und fünf überdachte Mofaabstellplätze. Die Anlage wird nach dem Umbau insgesamt rund 111 Pkw-Stellplätze (davon vier barrierefreie Stellplätze und vier Familienstellplätze), 72 überdachte Fahrradabstellplätze und zwölf überdachte Mofaabstellplätze umfassen. Die NÖ Landesregierung hat beschlossen, die Errichtung der P&R- und B&R-Anlage, des Vorplatzes und der KSA beim Bahnhof Horn im Ausmaß von 1.491.488 Euro (das sind 35 Prozent der Gesamtkosten) zu fördern.

Das Land Niederösterreich fördert die Sanierung der Wohneinrichtung und Tagesstätte „Haus der Geborgenheit“ in Krumnussbaum der ARGE Sozialdienst Mostviertel am Standort Krumnussbaum, Hauptstraße mit 101.749,08 Euro.

Bewilligt wurde auch für die Durchführung und Verlängerung der Beratungs-, Betreuungs-, Qualifizierungs- und Beschäftigungsmaßnahme „Fit im Handwerk 3.0“ ein zusätzlicher Förderbetrag aus Mitteln der Arbeitnehmerförderung in Höhe von bis zu 945.000 Euro und ein Betrag aus Mitteln der ZwiSt EU des Landes Niederösterreich in Höhe von bis zu 1.417.500 Euro.

Ebenso wurde für die Durchführung der ESF-geförderten Beratungs- und Aktivierungsmaßnahme „Psychosoziale Unterstützung“ (Arbeitstitel) ein Betrag aus Mitteln der Arbeitnehmerförderung in Höhe von bis zu 11.400 Euro und ein Betrag aus Mitteln der ZwiSt EU des Landes Niederösterreich in Höhe von bis zu 216.600 Euro bewilligt.

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