Einrichtungen der allgemeinen Sozialhilfe

Allgemeines

Im Rahmen der allgemeinen Sozialhilfe werden Einrichtungen für Obdachlose und Einrichtungen zum Schutz vor Gewalt durch Angehörige (Frauenhäuser) angeboten, welche von Trägern der freien Wohlfahrt betrieben werden, mit welchen das Land Niederösterreich Verträge abgeschlossen hat.  

Die Angebote können von volljährigen Personen befristet in Anspruch genommen werden. Sollten minderjährige Kinder aufgenommen werden, ist dies mit dem Betreiber der konkreten Einrichtung abzuklären. 

Zu den Kosten der Betreuung, welche grundsätzlich vom Land Niederösterreich getragen werden, sind je Einrichtungsart vom Einkommen abhängige Kostenbeiträge zu leisten. 

Die Standorte der Einrichtungen der allgemeinen Sozialhilfe können einer Karte entnommen werden. Diese Karte finden Sie auch bei den Downloads. 

Über das genaue Aufnahmeprozedere informiert Sie gerne der Betreiber der Einrichtung.

Obdachlosenhilfe

Frauenhäuser


Studie „Evaluierung der Wohnungslosenhilfe“

Die NÖ Landesregierung hat bei der Fachhochschule St. Pölten ForschungsGmbH die Studie „Evaluierung der Wohnungslosenhilfe“ in Auftrag gegeben. Die Studie ist bereits abgeschlossen und wurde am 03.03.2022 präsentiert. Sie finden die Studie unter "Downloads".

Downloads
Letzte Änderung dieser Seite: 7.3.2022
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