Bestellung von Abfallbeauftragten

Allgemeine Informationen

In Betrieben mit mehr als 100 Arbeitnehmern ist ein fachlich qualifizierter Abfallbeauftragter zu bestellen, welcher den Betrieb bei allen abfallwirtschaftlichen Fragen unterstützt, die Betriebsleitung berät und die Einhaltung der abfallrechtlichen Vorschriften überwacht.

Die Be- oder Abbestellung ist der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde unverzüglich elektronisch über das EDM-Register (edm.gv.at) zu melden.

Hinweis: Die Bestellung eines Abfallbeauftragten ändert nichts an der Verantwortlichkeit des Betriebsinhabers für die Einhaltung der abfallrechtlichen Vorschriften und darauf beruhender Bescheide. 

Weitere Detailinformationen finden Sie im Merkblatt des BMLUK (pdf).


Abfallbeauftragte müssen über

  • volle Handlungsfähigkeit,
  • einen Überblick über alle abfallrelevanten Vorgänge im Betrieb, sowie
  • einschlägige technische oder rechtliche Kenntnisse (qualifizierte Fachausbildung oder mehrjährige einschlägige Praxis)

verfügen.



Ihre Kontaktstelle des Landes

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht
Landhausplatz 1, Haus 16 3109 St. Pölten E-Mail: post.wst1@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-15390

Letzte Änderung dieser Seite: 3.12.2025
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