Technik (nicht medizinischer Bereich)
Für gewerbliche Betriebsanlagen ist Ihre jeweilige Bezirkshauptmannschaft bzw. Magistrat zuständig, in allen übrigen Fällen das Amt der NÖ Landesregierung.
Voraussetzungen
Tätigkeiten wie z.B. der Betrieb von Vollschutzröntgeneinrichtungen (z.B. Gepäck-, Lebensmittelröntgen, RFA), die Verwendung von mobilen Röntgenfluoreszenzanalysegeräten (RFA), der Einsatz von radioaktiven Quellen (z.B. für Füllstand, Dichte, Dicke, Flächengewicht) und auch die Tätigkeiten mit gefährlichen radioaktiven Quellen, insbesondere hoch radioaktiven umschlossenen Quellen, benötigen eine Bewilligung nach dem Strahlenschutzgesetz 2020.
Strahlenanwendungsräume für z.B. Tätigkeiten mit hoch radioaktiven umschlossenen Quellen oder ggf. Röntgengeräten benötigen vor der Errichtung eine Bewilligung (Errichtungsbewilligung).
Bauartbewilligte Geräte besitzen mit dem Bauartschein bereits eine Bewilligung. Der Betrieb eines solchen Gerätes muss der zuständigen Stelle gemeldet werden.
Errichtung von Strahlenanwendungsräumen
- Strahlenschutzgutachten in Anlehnung an ÖNORM S 5265
- Aufstellungsplan mit umgebenden Räumlichkeiten
- Darstellung der beabsichtigten Tätigkeit und Angaben zum geplanten Betriebsumfang
Tätigkeit in Strahlenanwendungsräumen
- Strahlenschutzmessgutachten in Anlehnung an ÖNORM S 5265
- Strahlenschutzbauzeichnung
- Beschreibung der beabsichtigten Tätigkeit
- Technische Daten für Behälter, radioaktive Quelle bzw. Röntgengerät und weitere Unterlagen (z.B. Bedienungsanleitung, Konformitätserklärung, Strahlenquellenzertifikat)
- Maßnahmen gegen unbefugten Zugriff (bei Lagerung)
- Benennung eines Strahlenschutzbeauftragten inkl. Aus- und Fortbildungsnachweise
- Arbeitsanweisungen
- Für gefährliche Strahlenquellen:
- Nachweis der Entsorgung bzw. Rücknahme (Versicherung oder Bankgarantie, Rücknahmevereinbarung)
- Sicherheitsanalyse
- Notfallplan und Alarmierungsplan
Ortsfeste Anlagen ohne bauliche Maßnahmen
- Strahlenschutzmessgutachten in Anlehnung an ÖNORM S 5265
- Strahlenschutzbauzeichnung
- Beschreibung der beabsichtigten Tätigkeit
- Technische Daten für Behälter, radioaktive Quelle bzw. Röntgengerät und weitere Unterlagen (z.B. Bedienungsanleitung, Konformitätserklärung, Strahlenquellenzertifikat)
- Maßnahmen gegen unbefugten Zugriff (bei Lagerung)
- Benennung eines Strahlenschutzbeauftragten inkl. Aus- und Fortbildungsnachweise
- Arbeitsanweisungen
- Für gefährliche Strahlenquellen:
- Nachweis der Entsorgung bzw. Rücknahme (Versicherung oder Bankgarantie, Rücknahmevereinbarung)
- Sicherheitsanalyse
- Notfallplan und Alarmierungsplan
Vollschutzröntgeneinrichtungen
- Beschreibung der beabsichtigten Tätigkeit
- Aufstellungsplan
- Detailplan der Ausführung der Anlage (Abschirmungen, etc.)
- Technische Daten: Type Röntgengerät und Röntgenröhre, Seriennummern
- Benennung eines Strahlenschutzbeauftragten inkl. Aus- und Fortbildungsnachweise (falls bereits benannt, kann dies entfallen)
- Strahlenschutzmessgutachten
Werkstoffprüfung mobil
- Beschreibung der beabsichtigten Tätigkeit
- Technische Daten für Behälter, Quelle und weitere Unterlagen (z.B. Bedienungsanleitung, Konformitätserklärung)
- Strahlenschutzgutachten in Anlehnung an ÖNORM S 5265
- Nachweis der Entsorgung bzw. Rücknahme (Versicherung oder Bankgarantie, Rücknahmevereinbarung)
- Benennung eines Strahlenschutzbeauftragten inkl. Aus- und Fortbildungsnachweise
- Sicherheitsanalyse
- Notfallplan und Alarmierungsplan
- Maßnahmen gegen einen unbefugten Zugriff(spezielle Arbeitsanweisungen für die Tätigkeit)
Mobile Röntgenfluoreszenzanalyse (RFA)
- Beschreibung der beabsichtigten Tätigkeit
- Verwendung im Betrieb oder auch außerhalb
- Technische Daten: Type Röntgengerät und Röntgenröhre, Seriennummern
- Strahlenschutzmessgutachten
- Benennung eines Strahlenschutzbeauftragten inkl. Aus- und Fortbildungsnachweise (falls bereits benannt, kann dies entfallen)
Ihre Kontaktstelle des Landes
Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht Landhausplatz 1, Haus 16 3109 St. Pölten E-Mail: post.wst1@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-9005
Fax: 02742/9005-15280