Abwasser
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Beim Flutungsverfahren handelt es sich um ein Sanierungsverfahren mit ganzheitlichem Ansatz. Damit können Kanalsysteme haltungsweise unter Einbeziehung der Anschlussleitungen und Schachtbauwerke in einem Arbeitsschritt saniert werden. Um die Tauglichkeit dieses Sanierungsverfahrens überprüfen zu können, wurde im Zeitraum Oktober bis November 2021 im Kanalnetz der Marktgemeinde Bockfließ ein Pilotversuch durchgeführt.
Mit dem Blau-Gelben Bodenbonus wird die Entsiegelung wertvollen Bodens gefördert. Durch die Rückführung verbauter Flächen in den natürlichen Regenwasserkreislauf wird ein wichtiger Beitrag zur Anpassung an klimatische Veränderungen geleistet.
Für die Errichtung von öffentlichen Abwasseranlagen durch Gemeinden, Genossenschaften und Verbände gibt es neben der Förderung durch das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft auch eine Landesförderung durch den NÖ Wasserwirtschaftsfonds (NÖ WWF). Nachfolgend erhalten Sie dazu die wesentlichsten Informationen zur Förderung des Landes. Unter den Downloads können Sie die erforderlichen Formulare sowie weiterführende Informationen herunterladen.
Unsere Gesellschaft unterliegt in fast allen Lebenslagen einer extremen Energieabhängigkeit. Ein länger andauernder Stromausfall hat somit sehr starke Auswirkungen auf unser gewohntes Leben. Je besser die Vorbereitung auf derartige Ereignisse erfolgt, umso geordneter kann mit solch schwierigen Situationen umgegangen und ein Weg zur Normalität bereitet werden. Die Sicherung der Grundbedürfnisse der Bevölkerung steht an oberster Stelle. Davon betroffen sind auch die Wasserver- und die Abwasserentsorgung.“
Mit dem geförderten Regenwasserplan soll der örtliche Wasserhaushalt in der Gemeinde untersucht und gezielt gestaltet werden. Dadurch können mögliche Auswirkungen von Extremereignissen wie Starkregen und Trockenperioden entschärft werden. Ziel ist die Zusammenstellung von einem Maßnahmenpaket entsprechend den örtlichen Gegebenheiten.
Die Broschüre „Der Hauskanal in Niederösterreich“ ist vor allem für den privaten Grundeigentümer, aber auch für allen sonstigen Interessierten eine Informationsquelle für die fachgerechte Errichtung und den ordnungsgemäßen Betrieb von Hauskanälen.
Zur Unterstützung der Erhaltung der Anlagenwerte stellt die österreichweite Initiative VOR SORGEN technisches Wissen über das Prüfen, Sanieren und Erhalten der Abwasser- und Trinkwassersysteme auf breiter Basis zur Verfügung. In der vorliegenden Studie ist basierend auf den generellen Grundlagen eine Rentabilitätsanalyse über die Umsetzung von VOR SORGE-Maßnahmen in Niederösterreich am Beispiel von 5 repräsentativen Kanalisationsnetzen verschiedener Gemeinden erstellt worden.
Die Erschließung attraktiver Baulandflächen mit Freiraumstrukturen und natürlichem Wasserkreislauf ist eine Herausforderung für viele Gemeinden. Eine neue Broschüre möchte Sie bei dieser Aufgabe unterstützen.
Für die Errichtung einer Kleinkläranlagen für bis zu 4 entsorgende Objekten außerhalb von geschlossenen Siedlungsgebieten gibt es neben der Förderung durch das Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus auch eine Landesförderung durch den NÖ Wasserwirtschaftsfonds (NÖ WWF).
n der Technik der anaeroben Schlammstabilisierung, der Faulgasgewinnung und der Nutzung dieses Biogases zur Erzeugung elektrischer und thermischer Energie haben sich in den letzten Jahren interessante Entwicklungen gezeigt. Diese Methode der Abwasserreinigung erscheint daher zunehmend auch für kleinere Anlagen interessant.
Unter dem Schlagwort "energieautarke Kläranlage" wird nicht verstanden, dass einer Kläranlage keinerlei Energie zugeführt wird, wie dies bei einer wörtlichen Auslegung des Begriffes (autark = selbständig) verstanden werden könnte. Von einer energieautarken Kläranlage wird vielmehr dann gesprochen, wenn auf der Kläranlage im Jahresmittel gleich viel oder mehr Energie erzeugt wird als benötigt.
Bei Betrieb, Entleerung und Reinigung von privaten Schwimmbecken fällt Wasser an, das durch verschiedene Chemikalien verunreinigt sein kann. Die darin enthaltenen Desinfektionsmittel, Biozide und Aufbereitungshilfsmittel können bei falscher Entsorgung zu einer Schädigung von Gewässern oder zu einer Beeinträchtigung von Kanälen und Kläranlagen führen.
Siedlungs- und Verkehrsflächen nehmen ständig zu. Damit steigt auch die Versiegelung der Oberflächen stetig an. Regenwasser fließt dadurch rascher und in größeren Mengen ab. Dies kann zu einer Überlastung der Vorfluter (Bäche, Flüsse) und damit zu einer Erhöhung der Hochwassergefahr führen.
Auf dieser Seite finden Sie eine Lister der Ansprechpartner zum Thema Abwasser.
Der Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch den Menschen ist ein wesentlicher Teil des Umweltschutzes und stellt einen wichtigen Bereich des Wasserrechtsgesetzes dar.
Die Abwasserbeseitigung wird hauptsächlich durch das Wasserrechtsgesetz 1959 (WRG) geregelt. Daneben enthalten auch die NÖ Bauordnung und das NÖ Kanalgesetz wichtige Bestimmungen.
Die auf einer Liegenschaft anfallenden Schmutzwässer sind gemäß NÖ Bauordnung grundsätzlich in den öffentlichen Kanal abzuleiten, wenn eine Anschlussmöglichkeit besteht.
Die Verwertung von Senkgrubeninhalten im Rahmen der Landwirtschaft ist eine für den ländlichen Raum geeignete Form der Abwasserbeseitigung . Das NÖ Bodenschutzgesetz regelt, wie die Aufbringung zu erfolgen hat. Weiteres enthält das Bodenschutzgesetz auch Bestimmungen über die Verwertung von Klärschlamm, Kompost und Rückständen aus der Wein- und Obstbereitung.
In den letzten Jahrzehnten wurden in Niederösterreich hohe Investitionen für die Errichtung und Modernisierung von kommunalen und industriellen Abwasserreinigungsanlagen getätigt. Nur dadurch konnte erreicht werden, dass in den meisten Fließgewässern eine sehr gute Wassergüte vorhanden ist.
Die folgenden Downloads enthalten unterstützende Hinweise und Informationen, um einen möglichst reibungslosen Ablauf der Förderungsabwicklung Siedlungswasserwirtschaft zu gewährleisten.
Die Siedlungswasserwirtschaft in Niederösterreich ist ständig bestrebt die angebotenen Dienstleistungen auf hohem Niveau zu halten und wenn erforderlich zu verbessern. Ein wesentlicher Aspekt dabei ist die Kosteneffizienz bestehender Abwasserentsorgungsanlagen bei gleich bleibend hoher Reinigungsleistung.
Das NÖ Kanalgesetz enthält Regeln, wen die Abgabenpflicht trifft und wie die Abgabenschuld entsteht.
Ihr Kontakt zum Thema Abwasser
Gruppe Wasser
Landhausplatz 1, Haus 2
3109 St. Pölten
E-Mail: post.wa@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-14271
Fax: 02742/9005-14090