Verbesserung Wasserhaushalt in ländlichen Regionen – Förderung

Hier erhalten Sie Informationen über Förderungsmöglichkeiten für Maßnahmen zur Verbesserung des Wasserhaushalts in ländlichen Regionen, wie z.B. Rückhalt von Wasser und Sedimenten, Grundwasseranreicherung, Schaffung und Erhaltung von Feuchtflächen

Die Förderung von Investitionen zur Verbesserung des Wasserhaushaltes erfolgt auf Grundlage des GAP-Strategieplan Österreich 2023-2027 (Maßnahme 73-06-BML Verbesserung Wasserhaushalt) bzw. von Landesbestimmungen.

Ziel ist die Erhöhung der Versickerung (Grundwasseranreicherung), der Rückhalt von Wasser und Sediment zur Minderung von Hochwasserspitzen im landwirtschaftlichen Einzugsgebiet sowie zur Minderung der Auswirkungen von Trockenheit. Weitere Ziele sind die Reduktion von Nähr- und Schadstoffeinträgen in Oberflächengewässer und Schaffung von Feuchtflächen. Die Abwicklung der Förderungen und die Betreuung der Förderwerber erfolgt durch die Abteilung Wasserbau der NÖ Landesregierung.

Förderungsanträge können über die Digitale Förderplattform (DFP) der AMA gestellt werden. Informationen zum nationalen GAP-Strategieplan sowie zur DFP finden Sie unter Weiterführende Links.

Förderungsanträge können von Wassergenossenschaften und Wasserverbänden, Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter land- und forstwirtschaftlicher Betriebe und deren Zusammenschlüsse, Agrargemeinschaften, Zusammenlegungs- und Flurbereinigungsgemeinschaften sowie Personenvereinigungen gestellt werden.

Förderbar sind Investitionen zur Verbesserung des Wasserhaushaltes durch Mulden, Gräben, Rückhaltebecken und Geländegestaltungen zur Erhöhung des Wasser- und Sedimentrückhalts sowie zur Verbesserung der Abflusssituation im landwirtschaftlichen Einzugsgebiet.

Die Förderung beträgt 80 % der förderfähigen Investitionskosten.

Richten Sie zunächst ein formloses Ansuchen an die untenstehende Kontaktstelle des Landes NÖ oder direkt an den Sachbearbeiter im Referat Landwirtschaftlicher Wasserbau:


DI Werner Jester, Tel.: 02742/9005-14316, werner.jester@noel.gv.at

Für die Antragstellung auf der Digitalen Förderplattform (DFP) ist eine Registrierung nötig, sofern nicht bereits eine AMA-Klientennummer vorliegt.
Die Registrierung und DFP-Anmeldung (Login) mittels ID-Austria wird auf der Seite www.eama.at durchgeführt.

Die Förderungsbewilligung erfolgt in einem geblockten Auswahlverfahren. Die bis zum Stichtag vollständig eingelangten Anträge werden nach einem Bewertungsschema gereiht und nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Fördermittel bewilligt. Stichtage werden in der DFP veröffentlicht.

weiterführende Links
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Ihr Kontakt zum Thema Wasserbau

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Wasserbau
Landhausplatz 1, Haus 4 3109 St. Pölten
E-Mail: post.wa3@noel.gv.at
Tel: 02742/9005/14410
Fax: 02742/9005-14325   
Letzte Änderung dieser Seite: 11.7.2024
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