Hochwassergefährdete Flächen (Hochwasserabflussbereiche), Wassertiefen und Fließgeschwindigkeiten 

Hier können Sie prüfen, ob ein Grundstück von Hochwasser gefährdet ist. Sie finden hier die Hochwasseranschlaglinien von 30-, 100-jährlichen und 300-jährlichen Hochwässern und für ausgewählte Gewässer die Wasserspiegelhöhen, Wassertiefen und Fließgeschwindigkeiten.

Hochwasserabflussbereiche und Gefahrenzonen:

Hochwasserabflussbereiche sind jene Flächen, die bei verschieden großen Hochwässern überflutet werden. Meistens werden die Abflussbereiche für 30-, 100- und 300-jährliche Hochwässer dargestellt. Das sind Hochwasserereignisse, die statistisch alle 30/100/300 Jahre auftreten können. Ein 30-jährliches Hochwasser hat eine geringere Wassermenge und damit eine kleinere Überflutungsfläche als ein 100-jährliches Hochwasser. Die größte Wassermenge und damit auch die größte Überflutungsfläche tritt bei einem 300-jährlichen Hochwasser auf.

Bei Wildbächen werden gefährdete Flächen durch rote und gelbe Gefahrenzonen dargestellt. Gefahrenzonenpläne werden von der Wildbach- und Lawinenverbauung (WLV) jeweils für Gemeinden in siedlungsrelevanten Gebieten erstellt.

Wo finden Sie die Hochwasserabflussbereiche/Gefahrenzonenpläne?

Hochwasserabflussbereiche
Die aktuellen Hochwasserabflussbereiche an niederösterreichischen Gewässern sind im NÖ-Atlas dargestellt. Informationen erhalten Sie auch, ob diese Daten digital oder analog verfügbar sind.

Hochwasserabflussbereiche können für die weitere Verwendung direkt als GIS-File (siehe weiter unter bei Links) heruntergeladen werden. Analoge, d.h. nur in Papierform vorhandene Überflutungspläne, können in den Regionalstellen der Abteilung Wasserbau eingesehen werden. Zusätzlich ist im NÖ-Atlas ersichtlich, ob derzeit eine Aktualisierung der dargestellten Überflutungsfläche durchgeführt wird oder neue Gewässerabschnitte bearbeitet werden.

Wasserspiegelhöhen, Wassertiefen und Fließgeschwindigkeiten

Für ausgewählte Gewässer können auch Wasserspiegelhöhen, Wassertiefen und Fließgeschwindigkeiten abfragt werden. Diese Informationen wurden aus den Berechnungsmodellen auf einen repräsentativen 2 x 2m großen Raster flächig übertragen. Diese flächigen (Raster-)Daten werden ab einem Maßstab von 1: 20.000 dargestellt. Aktuell sind die Ergebnisse für insgesamt rund 40 Gewässer verfügbar und werden laufend mit aktuellen Untersuchungen fortgesetzt werden (Übersichtskarte). Für nicht dargestellte Wasserspiegelhöhen bekommen Sie in den Regionalstellen der Abteilung Wasserbau entsprechende Auskunft.

Gefahrenzonenpläne
Digital verfügbare Gefahrenzonenpläne der WLV sind ebenfalls im NÖ Atlas abfragbar.

Rechtliche Hinweise:

Im Abflussbereich eines 30-jährlichen Hochwassers benötigen Sie für viele Maßnahmen und Anlagen eine Bewilligung gemäß § 38 Wasserrechtsgesetz 1959. Dabei wird geprüft, ob die geplante Anlage/Maßnahme eine maßgebliche Verschlechterung der Hochwassersituation bewirken würde. Kleine Wirtschaftsbrücken und -stege sind bewilligungsfrei, bestimmte Gerinnequerungen sind meldepflichtig. Zuständige Wasserrechtsbehörde ist die jeweilige Bezirkshauptmannschaft bzw. der Magistrat.

Der Abflussbereich eines 100-jährlichen Hochwassers ist für die Raumordnung und für baurechtliche Bestimmungen maßgeblich. Die wichtigsten Bestimmungen sind:

  • keine Widmung von Bauland (Ausnahme: Baulücken im geschlossenen Siedlungsgebiet)
  • Liegt das Fußbodenniveau eines Aufenthaltsraums nicht über dem Niveau eines 100-jährlichen Hochwassers, muss Vorsorge für einen gleichwertigen Schutz vor Überflutung getroffen werden.
  • Lagerungen von gefährlichen Stoffen (v.a. Öl) müssen besonders gesichert sein.

Die genauen Bestimmungen finden Sie im NÖ Raumordnungsgesetz 2014 (§§ 15, 20, 21), in der NÖ Bauordnung 2014 (§§ 19, 55, 61) und in der NÖ Bautechnikverordnung 2014 (§§ 33, 38) und in der OIB-Richtlinie 3 (Kapitel 6.3 und 12.2).

Der Abflussbereich eines 300-jährlichen Hochwassers wird bei Planungen als Restrisikobereich dargestellt. Es sollte bewusstmachen, dass es keinen absoluten Hochwasserschutz gibt. Sehr seltene Hochwasserereignisse können auch einen höheren Abfluss verursachen als ein 100-jährliches Hochwasser. Weiters können Hochwasserschutzanlagen versagen oder Dämme brechen. Für diese Fälle besteht in bestimmten flussnahen Bereichen ein Restrisiko. Dieser Restrisikobereich kann annähernd mit einem 300-jährlichen Hochwasser ermittelt werden. In diesem Restrisikobereich sollten vorsorgliche Maßnahmen zur Schadensminimierung getroffen werden. 

Rechtlicher Hinweis:
Die Verhältnisse an einem Fluss können sich im Lauf der Zeit verändern. Die Abflussbereiche im Wasserinformationssystem NÖ sind daher nur eine vorläufige Information. Die Wasserrechtsbehörde entscheidet jeweils im Einzelfall, ob eine Bewilligung erforderlich ist. Die Wasserrechtsbehörde ist in den meisten Fällen die Bezirkshauptmannschaft oder der Magistrat.

Hinweise zum Wasserbuch

Im Wasserbuch sind alle Wasserrechte (z.B. Kraftwerke, Brunnen, Kläranlagen) enthalten. Sie können über das Wasserinformationssystem NÖ in das Wasserbuch einsehen. Das Wasserrecht verlangt, dass auch die Hochwasserabflussbereiche im Wasserbuch dargestellt werden müssen. Die Darstellung der Hochwasserabflussbereiche im Wasserinformationssystem NÖ erfüllt somit diese gesetzliche Anforderung. Bitte beachten Sie, dass nicht alle Hochwasserabflussbereiche im Wasserinformationssystem NÖ enthalten sind.

weiterführende Links
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Tel: 02742/9005-14271
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Letzte Änderung dieser Seite: 17.9.2024
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