Uferbewuchs auf Grundstücken des Öffentlichen Wassergutes
In diesem Artikel erfahren Sie, was bei der Entfernung von bruch- und/oder umsturzgefährdetem Ufergehölz auf Öffentlichem Wassergut zu beachten ist.
Bruch- und/oder umsturzgefährdetes Ufergehölz auf Öffentlichem Wassergut stellt eine potenzielle Gefahrenquelle dar und muss gegebenfalls entfernt werden.
Sollten Ihnen Bäume am Öffentlichen Wassergut auffallen, welche aufgrund ihres Zustandes eine Gefahr darstellen können, informieren Sie uns bitte. Wir werden die Situation überprüfen und die erforderlichen Maßnahmen veranlassen.
Hinweis:
Damit wir Gefahrenstellen möglichst rasch beseitigen können, benötigen wir im Falle einer Meldung eine kurze Beschreibung der Örtlichkeit (z.B. Adresse, Grundstücksnummer und Katastralgemeinde, Name des Gewässers, eventuell ein Foto etc.) sowie Ihre Telefonnummer, um bei allfälligen Rückfragen Kontakt mit Ihnen aufnehmen zu können.
weiterführende Links
Ihre Kontaktstelle des Landes für Öffentliches Wassergut
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Wasserrecht und Schifffahrt Landhausplatz 1, Haus 8 3109 St. Pölten
E-Mail: post.wa1@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-14440
Fax: 02742/9005-14040
Abteilung Wasserrecht und Schifffahrt Landhausplatz 1, Haus 8 3109 St. Pölten
E-Mail: post.wa1@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-14440
Fax: 02742/9005-14040
Letzte Änderung dieser Seite: 17.2.2017