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15.07.2024 | 16:04

Ab heute kann der Handwerkerbonus beantragt werden

LH Mikl-Leitner, BK Nehammer, BM Kocher und WKNÖ-Präsident Ecker präsentierten Details

Präsentierten in Böheimkirchen den Handwerkerbonus: Bundesminister Martin Kocher, Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner, Bundeskanzler Karl Nehammer und Wirtschaftskammer NÖ Präsident Wolfgang Ecker (v.l.n.r.)
Präsentierten in Böheimkirchen den Handwerkerbonus: Bundesminister Martin Kocher, Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner, Bundeskanzler Karl Nehammer und Wirtschaftskammer NÖ Präsident Wolfgang Ecker (v.l.n.r.)© NLK FilzwieserDownload (2.0Mb)

Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner, Bundeskanzler Karl Nehammer, Arbeitsminister Martin Kocher und Wirtschaftskammer NÖ Präsident Wolfgang Ecker informierten bei einer Pressekonferenz bei Hafnermeister Sumetsberger in Böheimkirchen, dass ab heute der Handwerkerbonus wieder beantragt werden kann. 

Niederösterreichs Wirtschaft sei geprägt von kleinen und mittelständischen Betrieben, darunter viele Handwerksbetriebe wie die Firma Sumetsberger, die höchste Qualität liefern, innovativ seien, Wertschöpfung in der Region generieren und für sichere Arbeitsplätze sorgen, sagte die Landeshauptfrau eingangs. „Niederösterreich ist das Land der Häuslbauer und Häuslbauerinnen, deswegen sind wir auch in einer schwierigen Situation. Hohe Zinsen und hohe Baukosten haben viele auf die Bremse steigen lassen, wenn es darum geht, ein Haus zu bauen“, unterstrich Mikl-Leitner. Um aus dieser schwierigen Situation herauszukommen, gebe es nicht nur die eine Patentlösung, es gelte an verschiedenen Schrauben zu drehen.  

Die Landeshauptfrau dankte daher für das Bauwirtschaftspaket seitens des Bundes, wo das Land konkrete Maßnahmen im Bereich der Wohnbauförderung gesetzt habe. Geholfen habe auch die Lockerung der KIM-Verordnung. Eine weitere Stellschraube sei der „Handwerkerbonus, der gelernt ist aufgrund der letzten Jahre und der auch eingefordert worden ist von unseren Handwerkerbetrieben. Dieser Handwerkerbonus ist eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten.“ Denn der Handwerkerbonus setze wichtige Impulse für Renovierungs- und Instandhaltungsarbeiten. Der Bonus könne online beantragt werden, all jene, die Hilfe und Unterstützung dabei bräuchten, können sich an die Gemeinden wenden. 

Bundeskanzler Karl Nehammer fügte an, dass „der Bau eine wesentliche Säule unserer Gesamtwirtschaft ist. Wir hatten in der letzten Zeit aber äußere Einflüsse wie die hohe Zinslandschaft der europäischen Zentralbank, gestiegene Rohstoffpreise und unterbrochene internationale Lieferketten. Was dazu führt, dass diese wesentliche Säule, die auch sehr krisenresilient war, stärker unter Druck geraten ist. Daher haben wir als Bundesregierung ein Maßnahmenpaket beschlossen, das in vielerlei Hinsicht wirken soll.“ Er führte unter anderem das Thema leistbares Wohnen, die Wohnbauoffensive sowie Erleichterungen bei Wohnkrediten an. „Und der nächste wichtige Punkt ist, dass wir den Handwerkerbonus beschlossen haben. Er gilt ab heute und kann ab heute beantragt werden. Bis zu 2000 Euro können vom Staat als Förderung für Renovierungsarbeiten, Instandsetzungsarbeiten oder Errichtungsarbeiten, die in den eigenen vier Wänden vorgenommen werden, übernommen werden.“  

Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher informierte, dass „die Beantragung des Handwerkerbonus heute startet – rückwirkend für Leistungen ab 1. März 2024. Es ist eine zentrale Maßnahme aus dem Wohn- und Bau-Paket der Bundesregierung. Die ersten Anträge wurden auch schon genehmigt, es läuft alles so, wie wir uns das vorgestellt haben.“ Der Handwerkerbonus sei ein bedeutender Beitrag, um die Bauwirtschaft anzukurbeln und Handwerksbetriebe sowie deren Kundinnen und Kunden zu unterstützen. „Der Bonus wird nicht nur Handwerksbetriebe unterstützen, sondern auch dazu beitragen, Arbeitsplätze zu sichern und die Konjunktur insgesamt zu stützen.“ Für jene Personen, die nicht über die nötigen technischen Voraussetzungen bzw. Fähigkeiten verfügen, gebe es Unterstützung – so könne jede Person für jede andere Person einen Antrag stellen. Pro Person und Jahr sei ein Antrag möglich, 20 Prozent der Arbeitskosten netto werden gefördert, maximal 2000 Euro. Einzureichen sei dies unter www.handwerkerbonus.gv.at mit Name, Adresse, Kontonummer, Rechnungen, Zahlungsbestätigung und einer Identifikation. 

Wolfgang Ecker, Präsident der Wirtschaftskammer Niederösterreich, sagte: „Der Handwerkerbonus ist ein erfolgreiches Konzept: Er schafft und sichert Arbeitsplätze in der Baubranche, er setzt wachstums- und konjunkturbelebende Impulse, er stärkt die Wettbewerbsfähigkeit der niederösterreichischen Wirtschaft. Zusammengefasst: Er unterstützt unsere Klein- und Mittelbetriebe, die das Rückgrat unseres Wirtschaftsstandorts sind.“ Der Präsident empfehle allen Privatpersonen, den Handwerkerbonus in Anspruch zu nehmen: „Denn wir alle profitieren davon. Die Konsumenten, weil sie sich Geld ersparen und auf Top-Qualität und qualifizierte Ausführung setzen können. Die Betriebe, weil Investitionen vorgezogen werden und das bei einer drohenden Auftragsflaute hilft. Der Staat, weil weniger schwarz gearbeitet wird und sich der Bonus über zusätzliche Steuermehreinnahmen selbst finanziert. Und unser Wirtschaftsstandort: Denn wir wissen aus den Erfahrungen von 2014 bis 2017, dass der Handwerkerbonus sehr gut dafür geeignet ist, die regionale Wertschöpfung anzukurbeln.“ 

Beim Handwerkerbonus werden Handwerkerleistungen rückwirkend ab dem 1. März 2024 bis zum 31. Dezember 2025 gefördert. Im Kalenderjahr 2024 gilt eine Förderobergrenze von 2.000 Euro pro Jahr und Wohneinheit. Im Jahr 2025 gibt es eine Obergrenze von 1.500 Euro pro Person und Wohneinheit. Es stehen 300 Millionen Euro zur Verfügung. Ein wesentliches Merkmal des Handwerkerbonus ist die Möglichkeit, mehrere Rechnungen in einem Antrag zusammenfassen, was die Antragstellung erleichtert. Pro Kalenderjahr und Person kann ein Antrag eingebracht werden. Rechnungen haben die Arbeitsleistung gesondert auszuweisen und sind unbedingt aufzubewahren. Die Antragsphase für den Handwerkerbonus startet am 15. Juli 2024. Anträge können für Arbeiten eingereicht werden, die seit dem 1. März 2024 durchgeführt wurden. Die Beantragung erfolgt online über die Website www.handwerkerbonus.gv.at. Videos und Anleitungen als Ausfüllhilfe sind online verfügbar. Fragen kann man telefonisch an die Servicehotline (+43-50506-859333) oder per E-Mail (handwerkerbonus@bhag.gv.at) stellen.

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