Sammlung & Behandlung

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Info zum „abfallrechtlichen Erlaubnisverfahren NEU“

Bei Anträgen gemäß § 24a Abfallwirtschaftsgesetz 2002 hat der/die ErlaubniswerberIn bzw. der/die Verantwortliche gemäß § 26 Abfallwirtschaftsgesetz 2002 ab 2. April 2023 die fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten durch die erfolgreiche Absolvierung einschlägiger Kurse zu erbringen. Alle weiteren Informationen finden Sie hier.

Erlaubnis für die Sammlung und/oder Behandlung von Abfällen gem. §24a AWG 2002

Wer Abfälle sammelt oder behandelt bedarf einer Erlaubnis durch den Landeshauptmann. Das Anbieten des Sammelns oder des Behandelns von Abfällen gegenüber einem größeren Kreis von Personen ist der Ausübung der jeweiligen Tätigkeit gleichzuhalten. Alle weiteren Informationen finden Sie hier.

Bestellung eines abfallrechtlichen Geschäftsführers

Ein abfallrechtlicher Geschäftsführer ist zu bestellen, wenn gefährliche Abfälle (ausgenommen Asbestzement) von einer juristischen Person gesammelt oder behandelt werden oder der/die ErlaubniswerberIn die erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht selbst nachweist. Alle weiteren Informationen finden Sie hier.

Bestellung einer verantwortlichen Person für die Sammlung/Behandlung nicht gefährlicher Abfälle oder/und Asbestzement

Eine verantwortliche Person ist zu bestellen, wenn nicht gefährliche Abfälle und/oder Asbestzement von einer juristischen Person gesammelt oder behandelt werden oderder/die ErlaubniswerberIn die erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht selbst nachweist. Alle weiteren Informationen finden Sie hier.

Namhaftmachung einer fachkundigen Person in einer Gemeinde oder einem Gemeindeverband

Die Gemeinde oder der Gemeindeverband hat hinsichtlich der Aufgaben, die von der Gemeinde übertragen worden sind, dem Landeshauptmann eine fachkundige Person namhaft zu machen. Alle weiteren Informationen finden Sie hier.

Meldepflicht

Meldung, Identifikationsnummer und Begleitschein / Abfallbilanzmeldungen für Gemeinden und Gemeindeverbände

Ihre Kontaktstelle des Landes für Umweltrecht

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht
Landhausplatz 1, Haus 16 3109 St. Pölten E-Mail: post.wst1@noel.gv.at
Tel: 02742 / 9005 - 15390
Fax: 02742 / 9005 - 15280 
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