Förderungen
Die Niederösterreichischen Gemeinden werden auf Basis der „Richtlinie zur Förderung für Nebenanlagen an Landesstraßen in Niederösterreich“ bei der Planung und / oder Errichtung von Nebenanlagen unterstützt.
Die Niederösterreichischen Gemeinden werden auf Basis der „Richtlinie zur Gewährung einer Förderung für Objekteinlösen zur Engstellenbeseitigung auf Landesstraßen in Niederösterreich bei der Umsetzung unterstützt.
Für Gemeinden in Niederösterreich, welche den Alltagsradverkehr forcieren wollen, gibt es die Möglichkeit, um eine Förderung für die Planung und Errichtung von Radverkehrsanlagen beim Land Niederösterreich anzusuchen. Bereits seit Anfang 2010 wird der Bau von Radwegen vom Land Niederösterreich gefördert. Ab November 2020 wird diese Förderung durch eine neu adaptierte Förderrichtlinie fortgeführt.
Förderungen des Landes Niederösterreich und der Wirtschaftskammer Niederösterreich für den Gütertransport mit Einzelwagenverkehr ab April 2023.
Im Jahr 1992 wurde zur Attraktivierung des öffentlichen Personennahverkehrs in Niederösterreich eine Förderschiene eingeführt - das NÖ Nahverkehrsfinanzierungsprogramm.
Ihre Kontaktstelle des Landes:
Bürgerbüro Landhaus Landhausplatz 1, Haus 4, EG (Landhausboulevard) 3109 St. Pölten E-Mail: buergerbuero.landhaus@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-9005 (Bürgerservicetelefon)
Fax: 02742/9005-13610