Katastrophenschutzplanung
Grundsätzliches über die Katastrophenschutzplanung, Gefahrenkatalog des Landes und aktuelle Notfall- und Katastrophenschutzpläne
- Grundsätzliches zur Katastrophenschutzplanung
- Richtlinie zur Erstellung von Katastrophenschutzplänen
- Gefahrenkatalog des Landes Niederösterreich
- Hochwasser
- Gefährliche Stoffe und Umweltgefährdung
- Verkehr
Grundsätzliches zur Katastrophenschutzplanung
Die Katastrophenschutzplanung ist eine wichtige Säule eines zeitgemäßen Katastrophenschutzes.
Begriffsbestimmungen gemäß §3 Niederösterreichisches Katastrophenhilfegesetz 2016
Katastrophe: Ereignis, bei dem Leben oder Gesundheit einer Vielzahl von Menschen, die Umwelt oder bedeutende Sachwerte in außergewöhnlichem Ausmaß unmittelbar gefährdet oder geschädigt werden und die Abwehr oder Bekämpfung der Gefahr oder des Schadens einen durch eine Behörde koordinierten Einsatz der dafür notwendigen Kräfte und Mittel erfordert.
Katastrophenschutz: Vorbereitung und Durchführung von Schutz- und Hilfsmaßnahmen zur Katastrophenbewältigung einschließlich der dafür erforderlichen personellen, sachlichen und organisatorischen Maßnahmen.
Katastrophenhilfe: jene Vorbereitungs- und Durchführungsmaßnahmen im Rahmen des Katastrophenschutzes, die darauf abzielen, die unmittelbaren Auswirkungen einer Katastrophe zu verhindern, einzudämmen oder vorläufig zu beseitigen.
Als Katastrophenmanagement wird die Gesamtheit aller aufeinander abgestimmten Maßnahmen in den Bereichen Katastrophenvermeidung, Katastrophenvorsorge, Katastrophenbewältigung und Wiederherstellung nach Katastrophen, einschließlich der laufenden Evaluierung der in diesen Bereichen getroffenen Maßnahmen verstanden.
Um eine abgestimmte Maßnahmensetzung zu gewährleisten sind viele Akteurinnen und Akteure in den Planungsprozess der Katastrophenschutzplanung einzubinden.
Dazu gehören vor allem die Akteurinnen und Akteure der- staatlichen Einrichtungen (Behörden)
- Einsatzorganisationen (Feuerwehr, Rettungsorganisationen)
- Betreiber von wichtigen Infrastrukturen (Energie, Gesundheit, Transport, etc.)Am Beginn jedes Managementprozesses steht eine Analyse und eine Definition des Zieles, das man erreichen möchte.
Das Ziel im Katastrophenschutz ist, die Verhinderung bzw. Minimierung von Schäden an Menschen, Tieren, der Umwelt und Sachwerten.
Die Analyse einer Gefährdung wird durch die Anwendung eines Risikomanagements erreicht. Dieses besteht nach dem NÖ Katastrophenhilfegesetz aus der Gebietsanalyse und der Gefahrenanalyse (Gefahrenerkennung oder Gefahrenidentifikation sowie Beurteilung der Gefahren).
Das BM.I erstellt seit 2018 sogenannte nationale Risikoanalysen, um österreichweit relevante Gefahrenszenarien zu beurteilen. Die Katastrophenschutzbehörde auf Landes- und Bezirksebene orientieren sich anhand der nationalen Risikoanalyse an den im Bundesland vordringlich erkannten Gefahren und Szenarien.
Das Land NÖ benutzt für diesen Analyseschritt bereits seit 2009 ein Instrument, das unter der Federführung des Militärkommandos NÖ gemeinsam mit allen Blaulichtorganisationen entwickelt wurde. Dieses Instrument ermöglicht die strukturierte Beurteilung von Gefahrenszenarien auf lokaler Ebene. Aus den Beurteilungen leiten sich weitere Handlungsoptionen ab, um Gefahren und Risiken zu minimieren.
Wird eine Gefahr als hoch eingestuft, ist der örtliche Katastrophenschutzplan zu adaptieren oder sogar ein eigener Sonderkatastrophenschutzplan zur Bewältigung einer Gefahrensituation auszuarbeiten. Die Grundlagen dafür liefert das NÖ Katastrophenhilfegesetz und eine Richtlinie zur Erstellung von Katastrophenschutzplänen.
Richtlinie zur Erstellung von Katastrophenschutzplänen
Gemäß § 7 Abs. 7 NÖ Katastrophenhilfegesetz (NÖ KHG 2016) haben die Gemeinden, die Bezirksverwaltungsbehörden und die Landesregierung für ihren Zuständigkeitsbereich Katastrophenschutzpläne nach einheitlichen Richtlinien zu erstellen.
Mit Beschluss der NÖ Landesregierung vom 12. Oktober 2021 wurde die bestehende Richtlinie aktualisiert und in den Amtlichen Nachrichten der NÖ Landesregierung veröffentlicht.
Sie wurde inhaltlich und rechtlich an den aktuellen Stand angepasst und soll künftig Grundlage für die behördliche Katastrophenschutzplanung sein.
Die neue Richtlinie ist so gestaltet, dass sie die wesentlichen Grundsätze und Inhalte der Katastrophenschutzplanung regelt und erläutert. Ziel ist es, eine einfache, verständliche und praktikable Grundlage zu schaffen, die insbesondere auch von den Gemeinden umgesetzt werden kann.
Weiterführende Inhalte sind Teil der Ausbildungen gemäß § 12 NÖ KHG 2016, die bereits seit vielen Jahren erfolgreich angeboten und auch in Anspruch genommen werden (z.B. Gemeindeschulungen des NÖ Zivilschutzverbandes, Schulungen der Bezirksverwaltungsbehörden durch das Land, etc.)
Richtlinie für die Erstellung von Katastrophenschutzplänen (Stand September 2021)
Gefahrenkatalog des Landes Niederösterreich
Der Gefahrenkatalog beinhaltet die für Niederösterreich relevantesten Gefahren, die bei der Erstellung und Anpassung von Katastrophenschutzplänen jedenfalls berücksichtigt werden sollen.
Gefahrenkatalog (Stand September 2021)
Die zuständige Fachabteilung des Landes Niederösterreich hat speziell für den Hochwasserfall einen sogenannten Muster-Sonderkatastrophenschutzplan Hochwasser erstellt, der seit 2009 den NÖ Gemeinden zur Verfügung gestellt wird. Mit einer 66% Förderung durch den NÖ Wasserwirtschaftsfonds wird die Erstellung derartiger Pläne unterstützt. Nähere Informationen finden Sie hier.
Seit 2023 steht auch ein Muster Sonderkatastrophenschutzplan für den Strom- und Infrastrukturausfall zur Verfügung. In Kooperation mit dem NÖ Zivilschutzverband werden die Gemeinden bei der Erstellung dieses Sonderkatastrophenschutzplanes unterstützt.
Anbei ein Auszug aus den vorhandenen Sonderkatastrophenschutzplänen (Sonderalarmplänen):
Hochwasser
- Sonderkatastrophenschutzplan Donau und Hochwasseralarmpläne für die Donau in den Gemeinden mit mobilen Hochwasserschutzanlagen
- Sonderkatastrophenschutzpläne Marchfeldschutzdamm der Donau
- Warndienst österreichisch-tschechischer Grenzgewässer
- Sonderkatastrophenschutzplan Thaya
- Sonderkatastrophenschutzplan March
- Sonderkatastrophenschutzplan Pulkau
- Sonderkatastrophenschutzplan Pielach
- Sonderkatastrophenschutzplan Melkfluss
- Sonderkatastrophenschutzplan Kleine Erlauf
- etc.
Gefährliche Stoffe und Umweltgefährdung
Sogenannte Externe Notfallpläne beinhalten Maßnahmen für Unfälle und Störfälle in Chemiebetrieben. Grundlage bildet die EU Seveso Richtlinie, die auch in diversen Bundes- und Landesgesetzen national umgesetzt wurde.
Nähere Informationen zur Seveso Richtlinie - Umweltschutzanlagen
Nähere Informationen zur Seveso Richtlinie - Betriebsanlagentechnik
Verkehr
Für diesen Bereich sind Rahmenalarmpläne für besondere Gefahrenstellen für den Verkehr sowohl auf der Straße, Schiene und für die Luftfahrt vorhanden.
- Autobahnalarmpläne des NÖ Landesfeuerwehrverbandes
- Alarmpläne für ÖBB Eisenbahntunnel
- Alarmplan Flughafen Wien-Schwechat
- Alarmpläne für Flugplätze
- etc.
Ihre Kontaktstelle des Landes für Zivil- & Katastrophenschutz
Abteilung Feuerwehr und Zivilschutz Langenlebarner Strasse 106 3430 Tulln E-Mail: post.ivw4@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-16661
Fax: 02742/9005-13520