Verfahren gemäß §§ 356 iVm 81 Abs. 3 der Gewerbeordnung 1994 (Änderungsanzeige) – Anberaumung mündlicher Verhandlungen ( am 27.01.2025 )

LWM Austria GmbH, KG Hollabrunn

LWM Austria GmbH, Erzeugung von Lebensmitteln in der Form eines Industriebetriebes, KG Hollabrunn
Anzeigeverfahren gemäß § 81 Abs. 3 der Gewerbeordnung 1994


Anberaumung einer mündlichen Verhandlung

Die LWM Austria GmbH hat die Änderung der gewerbebehördlich genehmigten und bestehenden Betriebsanlage im Standort 2020 Hollabrunn, Mühlenring 20, KG Hollabrunn, Grst.Nr. .1355, Gemeinde Hollabrunn, durch folgendes Vorhaben, dass das Emissionsverhalten zu den Nachbarn nicht nachteilig beeinflusst, angezeigt:
„Austausch des Natrumlaugetanks und des Eisen III Chlorid Tanks“

Über die Anwendbarkeit des Anzeigeverfahrens gem. § 81 Abs. 3 iVm § 345 Abs. 6 GewO 1994 findet gem. §§ 40 bis 44 AVG 1991 eine mündliche Verhandlung am Dienstag, den 28.01.2025, statt.
Treffpunkt: 9.00 Uhr, Bezirkshauptmannschaft Hollabrunn, 1. Stock, Zimmer Nummer 130 (Sitzungssaal)

Hinweis

Bitte beachten Sie

  • Nachbarn können innerhalb dieser Frist während der Amtsstunden in die Unterlagen einsehen und von ihrem Anhörungsrecht Gebrauch machen.
  • Nach Ablauf dieser Frist hat die Behörde unter Bedachtnahme auf die eingelangten Äußerungen der Nachbarn, die Änderungen, die das Emissionsverhalten der Anlage zu den Nachbarn nicht nachteilig beeinflussen, mit Bescheid festzustellen und erforderliche Auflagen zum Schutz der gemäß § 74 Abs. 2, sowie der gemäß § 77 Abs. 3 und 4 GewO 1994 wahrzunehmenden Interessen vorzuschreiben (§ 345 Abs. 6 GewO 1994).
  • Nachbarn können in diesem Betriebsanlagenverfahren keine Parteistellung erlangen. Der Schutz Ihrer Interessen (Gesundheitsschutz, Schutz vor Belästigungen) in diesem Verfahren obliegt der Behörde von Amts wegen. Hinsichtlich der Frage, ob die Voraussetzungen des vereinfachten Verfahrens überhaupt vorliegen, besteht jedoch eine beschränkte Parteistellung.


Rechtsgrundlagen
§ 356 der Gewerbeordnung 1994, §§ 40 - 44 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 - AVG

Weiterführende Informationen

Bezirkshauptmannschaft HollabrunnE-Mail: post.bhhl@noel.gv.at
Tel: (0 29 52) 9025, Fax: (0 29 52) 9025-27000
2020 Hollabrunn, Mühlgasse 24
Letzte Änderung dieser Seite: 1.8.2019
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