Verfahren gemäß §§ 356 iVm 81 Abs. 3 der Gewerbeordnung 1994 (Änderungsanzeige) – Anberaumung mündlicher Verhandlungen ( am 04.03.2025 )
Kampel Holding GmbH, KG Bruck an der Leitha
Die Kampel Holding GmbH hat die Änderung der gewerbebehördlich genehmigten und bestehenden Betriebstankstelle im Standort 2460 Bruck an der Leitha, Industriegelände West 15, Grundstück Nr. 1561, KG Bruck an der Leitha, durch folgendes Vorhaben, dass das Emissionsverhalten zu den Nachbarn nicht nachteilig beeinflusst, angezeigt:
"Erweiterung des Kundenkreises der Tankstelle auf Mieter und Mitarbeiter der Fa. Kampel".
Über die Anwendbarkeit des Anzeigeverfahrens gem. § 81 Abs. 3 iVm § 345 Abs. 6 GewO 1994 findet gem. §§ 40 bis 44 AVG 1991 eine mündliche Büroverhandlung am Dienstag, den 04. März 2025, statt. Treffpunkt: 09.00 Uhr, Amtsgebäude der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha, Fischamender Straße 10, Besprechungsraum 1.030, 1. Stock.
Hinweis
Bitte beachten Sie
- Nachbarn können innerhalb dieser Frist während der Amtsstunden in die Unterlagen einsehen und von ihrem Anhörungsrecht Gebrauch machen.
- Nach Ablauf dieser Frist hat die Behörde unter Bedachtnahme auf die eingelangten Äußerungen der Nachbarn, die Änderungen, die das Emissionsverhalten der Anlage zu den Nachbarn nicht nachteilig beeinflussen, mit Bescheid festzustellen und erforderliche Auflagen zum Schutz der gemäß § 74 Abs. 2, sowie der gemäß § 77 Abs. 3 und 4 GewO 1994 wahrzunehmenden Interessen vorzuschreiben (§ 345 Abs. 6 GewO 1994).
- Nachbarn können in diesem Betriebsanlagenverfahren keine Parteistellung erlangen. Der Schutz Ihrer Interessen (Gesundheitsschutz, Schutz vor Belästigungen) in diesem Verfahren obliegt der Behörde von Amts wegen. Hinsichtlich der Frage, ob die Voraussetzungen des vereinfachten Verfahrens überhaupt vorliegen, besteht jedoch eine beschränkte Parteistellung.
Weiterführende Informationen
Tel: (0 21 62) 9025, Fax: (0 21 62) 9025-23000
2460 Bruck an der Leitha, Fischamender Straße 10