Verfahren gemäß § 356 Gewerbeordnung 1994 (Betriebsanlagengenehmigung) - Anberaumung mündlicher Verhandlungen ( am 02.04.2025 )
Wieland Austria Ges.m.b.H., KG Enzesfeld
BNW2-BA-04834/005
Die Wieland Austria Ges.m.b.H. hat um Änderung der gewerbebehördlichen Genehmigung durch Maschinenumstellung und Erweiterung in den Hallen Zerspannung 1, 2 und 3 am Standort 2551 Enzesfeld-Lindabrunn, Fabrikstraße 2, Grst.Nr. 1170/3, KG Enzesfeld, angesucht.
BNW2-BA-04834/006
Die Wieland Austria Ges.m.b.H. hat um Änderung der gewerbebehördlichen Genehmigung durch die Änderung der Dieseltankstelle am Standort 2551 Enzesfeld-Lindabrunn, Grst.Nr. 1170/1, KG Enzesfeld, angesucht.
BNW2-WA-24148/001
Die Wieland Austria Ges.m.b.H. hat um wasserrechtliche Bewilligung für die Errichtung einer Dieseltankstelle sowie Erweiterung in den Hallen Zerspannung 1, 2 und 3 im Hochwasserabflussbereich HQ30 am Standort 2551 Enzesfeld-Lindabrunn, Fabrikstraße 2, Grst.Nr. 1170/1 und /3, KG: Enzesfeld, angesucht.
Die näheren Einzelheiten gehen aus dem bei der Bezirkshauptmannschaft Baden aufliegenden Projekt hervor.
Gewerbebehördliche Überprüfung
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Baden vom 14.01.2003, Zl. 12-B-034, wurde die gewerbebehördliche Genehmigung für diverse Abänderungen bei der Betriebsanlage im Standort 2551 Enzesfeld, Fabrikstraße 2, im Bereich Ziehwerk, Buchsenfertigung und gemeinsam genutzte Einrichtungen, erteilt.
Weiters wurde mit Bescheid vom 13.09.2011, BNW2-BA-04834/003, die Dachsanierung der Ziehwerkshalle 3 genehmigt. Zu diesem Bescheid sind am 1.6.2016 Bestandspläne eingelangt.
Dazu wird festgehalten, dass im Anschluss an die Verhandlung eine gewerbebehördliche Überprüfung hinsichtlich der oben zitierten Bescheide stattfinden wird.
Die Bezirkshauptmannschaft Baden beraumt hierüber eine mündliche Verhandlung für Mittwoch, den 02.04.2025
um 08.30 Uhr an.Treffpunkt: an Ort und Stelle, 2551 Enzesfeld-Lindabrunn, Fabrikstraße 2
Hinweis
Bitte beachten Sie
- Lassen sich Teilnehmer bei der Verhandlung vertreten, müssen die Vertreter eigenberechtigt und zur Abgabe von Erklärungen ermächtigt sein.
- Bevollmächtigter/Bevollmächtigte kann eine eigenberechtigte natürliche Person, eine juristische Person oder eine eingetragene Personengesellschaft sein. Personen, die unbefugt die Vertretung anderer zu Erwerbszwecken betreiben, dürfen nicht bevollmächtigt werden.
- Ihr Bevollmächtigter/Ihre Bevollmächtigte muss mit der Sachlage vertraut sein und sich durch eine schriftliche Vollmacht ausweisen können. Die Vollmacht hat auf Namen oder Firma zu lauten.
- Eine schriftliche Vollmacht ist nicht erforderlich,
- Als sonst Beteiligter/Beteiligte beachten Sie bitte, dass Sie Ihre Parteistellung verlieren, soweit Sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erheben. Außerhalb der Verhandlung schriftlich erhobene Einwendungen müssen spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bis zum Ende der Amtsstunden bei uns eingelangt sein.
- Außer in der Verhandlung können mündliche Einwendungen bis zum Tag vor der mündlichen Verhandlung während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Baden erhoben werden.
- In die Projektunterlagen können Sie ebenfalls während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Baden einsehen.
- Wenn Sie jedoch durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert waren, rechtzeitig Einwendungen zu erheben und Sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, können Sie binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses, das Sie an der Erhebung von Einwendungen gehindert hat, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache, bei der Bezirkshauptmannschaft Baden Einwendungen erheben. Diese Einwendungen gelten dann als rechtzeitig erhoben. Bitte beachten Sie, dass eine längere Ortsabwesenheit kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis darstellt.
§ 356 der Gewerbeordnung 1994, §§ 40 - 44 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 - AVG
Weiterführende Informationen
Tel: (0 22 52) 9025, Fax: 022529025 22000
2500 Baden, Schwartzstraße 50