Verfahren gemäß § 107 Wasserrechtsgesetz - Anberaumung mündlicher Verhandlungen ( am 26.06.2025 )
Abwassergenossenschaft Kürnberg
Lainerberger Karl, KG Kirnberg
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Amstetten vom 26.05.2023, Zahl AMW2-WA-04424/009, wurde der Abwassergenossenschaft Kürnberg die wasserrechtliche Bewilli-gung für die Erweiterung und Anpassung der bestehenden Kläranlage zur PZ AM 3791 von 384 EW auf 700 EW durch folgende Maßnahmen, befristet bis 30.09.2094, erteilt: Errichtung und Betrieb einer vollbiologischen Kläranlage für 316 EW60 nach dem Aufstauprinzip (SBR-Anlage) samt Betriebsgebäude und Schlammbehand-lung auf den Grundstücken Nr. 7/1 und 7/10, KG Kirnberg.
hydraulische Konsenswerte SBR-Anlage 316 EW:
Qd = 61,10 m3/d
Qtw, max. 6,50 m3/h bzw. 1,80 l/s
hydraulische Konsenswerte Gesamtanlage 700 EW:
Qd = 129,10 m3/d
Qtw, max. 15,12 m3/h bzw. 4,20 l/s
Konsenswerte Gesamtanlage 700 EW:
BSB5 < 20 mg/l
NH4-N < 5 mg/l bei (T > 12°C)
Pges. < 1 mg/l
Einleitung der gereinigten Abwässer rechtsufrig in den Ramingbach auf Grund-stück Nr. 1721/5, KG Kirnberg.
Errichtung einer Schmutzwasserkanalisation (PE DN/OD 90, PN10) mit einer Gesamtlänge von 150,00 m auf den Grundstücken Nr. 1703/3, 1701/2 und 1701/5, KG Kirnberg.
Der Gesamtkonsens für die Einleitung der gereinigten Abwässer (700EW) beträgt insge-samt 4,20 l/s bzw. 15,12 m³/h bzw. 129,10 m³/d.
Als Bauvollendungsfrist wurde der 31.12.2026 festgelegt.
Seitens des Obmannes der Abwassergenossenschaft Kürnberg wurde mit mail vom 20.04.2025, die Fertigstellung der Anlagen gemeldet. Im Vorfeld dazu langten ha. am 1.4.2025 in 3facher Ausfertigung die Kollaudierungsprojekte, erstellt von der kpp consul-ting gmbh, datiert mit 27.03.2025, ein. Das Kollaudierungsoperat umfasst folgende Unter-lagen:
- „techn. Bericht“, datiert mit 03.03.2025
- Betriebsvorschrift, datiert mit 03.03.2025
- Dichtheitsattest, datiert mit 30.10.2024
- Prüfberichte der Rohrnetz Profis Prüfservice GmbH, datiert mit 19.11.2024
- Garantieerklärung, datiert mit 03.03.2025
- Gutachten des Institutes für Wasseranalytik – G.Renner, 8044 Weinitzen vom September 2024
- Bestandsplan – Ableitungskanal, datiert mit 12.03.2025
- Bestandsplan – Erweiterung Kläranlage, datiert mit 12.03.2025
- ARA Kürnberg, Kläranlage, Plan Nr. 24-082-S001, datiert mit 18.04.2024
Am 5.6.2025 wurde die Wartungsanleitung nachgereicht.
Zu diesen Unterlagen wurde ha. das wasserrechtliche Überprüfungsverfahren eingelei-tet und haben sich lt. den vorgelegten Unterlagen im Zuge der Ausführung geringfügige Abweichungen gegenüber der erteilten wasserrechtlichen Bewilligung ergeben.
Die Details dazu sind den Ausführungsunterlagen zu entnehmen. Diese liegen bis zur Verhandlung auf der Bezirkshauptmannschaft Amstetten zur Einsichtnahme auf.
Zur Beurteilung und Überprüfung der bescheidgemäßen Ausführung der bewilligten Anlagen, insbesondere, ob die Abweichungen nachträglich genehmigt werden können, die Auflagen erfüllt worden sind, oder allenfalls ein Mängelbeseitigungsauftrag zu ergehen hat, setzt die Bezirkshauptmannschaft Amstetten eine mündliche Verhandlung
mit der Zusammenkunft aller Teilnehmer für Donnerstag, den 26. Juni 2025, um 13.15 Uhr, Treffpunkt: Gemeindeamt der Marktgemeinde St. Peter in der Au, Hofgasse 6, 3352 St. Peter in der Au – Gemeinderat-Sitzungssaal an.
Hinweis
Bitte beachten Sie
- Lassen sich Teilnehmer bei der Verhandlung vertreten, müssen die Vertreter eigenberechtigt und zur Abgabe von Erklärungen ermächtigt sein.
- Bevollmächtigter/Bevollmächtigte kann eine eigenberechtigte natürliche Person, eine juristische Person oder eine eingetragene Personengesellschaft sein. Personen, die unbefugt die Vertretung anderer zu Erwerbszwecken betreiben, dürfen nicht bevollmächtigt werden.
- Ihr Bevollmächtigter/Ihre Bevollmächtigte muss mit der Sachlage vertraut sein und sich durch eine schriftliche Vollmacht ausweisen können. Die Vollmacht hat auf Namen oder Firma zu lauten.
- Eine schriftliche Vollmacht ist nicht erforderlich,
- Als sonst Beteiligter/Beteiligte beachten Sie bitte, dass Sie Ihre Parteistellung verlieren, soweit Sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erheben. Außerhalb der Verhandlung schriftlich erhobene Einwendungen müssen spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bis zum Ende der Amtsstunden bei uns eingelangt sein.
- Außer in der Verhandlung können mündliche Einwendungen bis zum Tag vor der mündlichen Verhandlung während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Amstetten erhoben werden.
- In die Projektunterlagen können Sie ebenfalls während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Amstetten einsehen.
- Wenn Sie jedoch durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert waren, rechtzeitig Einwendungen zu erheben und Sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, können Sie binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses, das Sie an der Erhebung von Einwendungen gehindert hat, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache, bei der Bezirkshauptmannschaft Amstetten Einwendungen erheben. Diese Einwendungen gelten dann als rechtzeitig erhoben. Bitte beachten Sie, dass eine längere Ortsabwesenheit kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis darstellt.
Weiterführende Informationen
Tel: 07472 9025, Fax: (0 74 72) 9025-21000
3300 Amstetten, Preinsbacher Straße 11