Kundmachung gemäß GewO und WRG ( am 01.10.2025 )
OMV Downstream GmbH, KG Wilfleinsdorf
Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha
Außenstelle: 2320 Schwechat, Hauptplatz 4
Tel. Nr. +43 (2162) 9025-23250
KUNDMACHUNG
gemäß § 77a Abs. 7 Gewerbeordnung 1994 idgF
Kennzeichen: BLW2-BA-2345/001
Die OMV Downstream GmbH, Raffinerie Schwechat, hat bei der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leit-
ha um gewerbebehördliche Genehmigung für die Errichtung einer Wasserstoffgaserzeugungsanlage (Projekt
„UpHy Large, WP1“) im Standort KG Wilfleinsdorf, Grst.Nr. 1907, 1908, 1909, 1910/1, 1910/2, 1911, ange-
sucht. Diese Anlage unterliegt der Anlage 3 (Kategorie 4.2a) zur Gewerbeordnung 1994 – GewO 1994
(„IPPC-Anlage“).
Angaben über das Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit:
Dieser Antrag um Genehmigung einer wesentlichen Änderung einer IPPC-Anlage wurde in einer in der be-
troffenen Gemeinde verbreiteten periodisch erscheinenden Zeitung und im Internet bekannt gegeben. Der
Öffentlichkeit wurde Gelegenheit gegeben, in den Antrag sowie die zum Zeitpunkt der Bekanntmachung bei
der Behörde vorliegenden wichtigsten entscheidungsrelevanten Berichte und Empfehlungen (insbesondere
die Projektunterlagen) Einsicht und dazu Stellung zu nehmen.
Umweltorganisationen im Sinne des § 356b Abs. 7 GewO 1994 haben während der Auflagefrist keine schrift-
lichen Einwendungen erhoben.
Nach Durchführung des Ermittlungsverfahrens wurde mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bruck an
der Leitha vom 23.07.2025, Zahl BLW2-BA-2345/001, die gewerbebehördliche Genehmigung für dieses
Änderungsvorhaben erteilt. Die Entscheidung über diese Genehmigung einer wesentlichen Änderung einer
IPPC-Anlage liegt während der Amtsstunden bis einschließlich 01.10.2025 bei der Bezirkshauptmannschaft
Bruck an der Leitha, Außenstelle Schwechat, Hauptplatz 4, 2320 Schwechat, Zimmer 201, zur Einsichtnah-
me auf.
Rechtsgrundlagen:
§§ 77a Abs. 7 Gewerbeordnung 1994
Der Bezirkshauptmann
Mag. Michael Engel
Hinweis
Bitte beachten Sie
- Lassen sich Teilnehmer bei der Verhandlung vertreten, müssen die Vertreter eigenberechtigt und zur Abgabe von Erklärungen ermächtigt sein.
- Bevollmächtigter/Bevollmächtigte kann eine eigenberechtigte natürliche Person, eine juristische Person oder eine eingetragene Personengesellschaft sein. Personen, die unbefugt die Vertretung anderer zu Erwerbszwecken betreiben, dürfen nicht bevollmächtigt werden.
- Ihr Bevollmächtigter/Ihre Bevollmächtigte muss mit der Sachlage vertraut sein und sich durch eine schriftliche Vollmacht ausweisen können. Die Vollmacht hat auf Namen oder Firma zu lauten.
- Eine schriftliche Vollmacht ist nicht erforderlich,
- Als sonst Beteiligter/Beteiligte beachten Sie bitte, dass Sie Ihre Parteistellung verlieren, soweit Sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erheben. Außerhalb der Verhandlung schriftlich erhobene Einwendungen müssen spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bis zum Ende der Amtsstunden bei uns eingelangt sein.
- Außer in der Verhandlung können mündliche Einwendungen bis zum Tag vor der mündlichen Verhandlung während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha erhoben werden.
- In die Projektunterlagen können Sie ebenfalls während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha einsehen.
- Wenn Sie jedoch durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert waren, rechtzeitig Einwendungen zu erheben und Sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, können Sie binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses, das Sie an der Erhebung von Einwendungen gehindert hat, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache, bei der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha Einwendungen erheben. Diese Einwendungen gelten dann als rechtzeitig erhoben. Bitte beachten Sie, dass eine längere Ortsabwesenheit kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis darstellt.
Weiterführende Informationen
Tel: (0 21 62) 9025, Fax: (0 21 62) 9025-23000
2460 Bruck an der Leitha, Fischamender Straße 10