Verfahren gemäß § 356 Gewerbeordnung 1994 (Betriebsanlagengenehmigung) - Anberaumung mündlicher Verhandlungen ( am 27.08.2025 )
McDonald´s Austria Gesellschaft m.b.H., KG Bruck an der Leitha
Die McDonald´s Austria Gesellschaft m.b.H. hat um gewerbebehördliche Genehmigung zur Änderung der bestehenden Betriebsanlage im Standort 2460 Bruck an der Leitha, Eco Plus Park 2. Straße 1, Grundstücke Nr. 4250/23 und 4250/26, beide KG Bruck an der Leitha, durch folgende Vorhaben angesucht:
- Umbau Drive-Anlage auf Doppel-Drive,
- Parkplatzerweiterung am eigenen Nachbargrundstück mit 19 Parkplätzen samt Entwässerungsanlagen,
- Erweiterung der Ausgabe um eine Fast Forward Box im Westen,
- daher auch Umbauarbeiten bei der Drive-Spur und Adaptierung der Muldenanlage gemäß Entwässerungskonzept,
- Kleine Umbauarbeiten im Counterbereich innen sowie
- Innenraumneugestaltung im Gastraumbereich.
Die Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha beraumt hierüber hinsichtlich der bau- und maschinenbautechnischen Belange eine Augenscheinverhandlung für Mittwoch, den 27. August 2025 an. Treffpunkt: 10.45 Uhr an Ort und Stelle (2460 Bruck an der Leitha, Eco Plus Park 2. Straße 1, McDonald´s-Filiale).
Hinweis
Bitte beachten Sie
- Lassen sich Teilnehmer bei der Verhandlung vertreten, müssen die Vertreter eigenberechtigt und zur Abgabe von Erklärungen ermächtigt sein.
- Bevollmächtigter/Bevollmächtigte kann eine eigenberechtigte natürliche Person, eine juristische Person oder eine eingetragene Personengesellschaft sein. Personen, die unbefugt die Vertretung anderer zu Erwerbszwecken betreiben, dürfen nicht bevollmächtigt werden.
- Ihr Bevollmächtigter/Ihre Bevollmächtigte muss mit der Sachlage vertraut sein und sich durch eine schriftliche Vollmacht ausweisen können. Die Vollmacht hat auf Namen oder Firma zu lauten.
- Eine schriftliche Vollmacht ist nicht erforderlich,
- Als sonst Beteiligter/Beteiligte beachten Sie bitte, dass Sie Ihre Parteistellung verlieren, soweit Sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erheben. Außerhalb der Verhandlung schriftlich erhobene Einwendungen müssen spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bis zum Ende der Amtsstunden bei uns eingelangt sein.
- Außer in der Verhandlung können mündliche Einwendungen bis zum Tag vor der mündlichen Verhandlung während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha erhoben werden.
- In die Projektunterlagen können Sie ebenfalls während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha einsehen.
- Wenn Sie jedoch durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert waren, rechtzeitig Einwendungen zu erheben und Sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, können Sie binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses, das Sie an der Erhebung von Einwendungen gehindert hat, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache, bei der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha Einwendungen erheben. Diese Einwendungen gelten dann als rechtzeitig erhoben. Bitte beachten Sie, dass eine längere Ortsabwesenheit kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis darstellt.
Weiterführende Informationen
Tel: (0 21 62) 9025, Fax: (0 21 62) 9025-23000
2460 Bruck an der Leitha, Fischamender Straße 10