FAQs zur Datenaktualisierung in Europaschutzgebieten

Diese Sammlung von Antworten auf häufig gestellte Fragen wird laufend aktualisiert.

Allgemeine FAQs

Zweck der Bestandsaufnahmen ist eine Aktualisierung der Daten zu den FFH-Lebensraumtypen innerhalb bestehender Europaschutzgebiete in Niederösterreich. Aktuelle Daten sind die Grundlage, um Naturschutz und Landnutzung optimal aufeinander abzustimmen. Sie geben Aufschluss darüber, in welchem Zustand sich die Lebensräume befinden und bieten damit die Basis für die Schutzgebietsbetreuung, die Erstellung von Management- und Maßnahmenplänen, sowie für einen zielgerichteten Einsatz von Fördermittel.

Ein FFH-Lebensraumtyp ist ein natürlicher Lebensraum von gemeinschaftlichem Interesse der deshalb durch die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie geschützt wird. Beispiele für FFH-Lebensraumtypen sind Hochmoore, Schluchtwälder oder Glatthaferwiesen. Europaweit werden über 230 unterschiedliche Lebensraumtypen unterschieden, von denen rund 70 in Österreich vorkommen.

Die Erhebungen werden von geschulten Fachleuten im Auftrag des Landes Niederösterreich durchgeführt. Alle Fachleute sind autorisiert, können sich ausweisen und halten sich an gesetzliche Vorgaben.

Die Erhebungen starten im Sommer 2025 und werden voraussichtlich bis Ende 2027 dauern. 

Die Ergebnisse werden frühestens im Jahr 2028 vorliegen. Über den aktuellen Stand der Erhebungen wird laufend berichtet.

Ja. Österreich ist zur korrekten Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) verpflichtet. Diese sieht vor, den Erhaltungszustand der Schutzgüter regelmäßig zu erheben. Da Naturschutz in Österreich Landessache ist, liegt die Datenaktualisierung der NÖ FFH-Schutzgüter im Zuständigkeitsbereich des Landes NÖ. Darüber hinaus ist NÖ auch aufgrund der Landesverfassung zum Schutz und Pflege der Natur verpflichtet, wofür aktuelle Daten unerlässlich sind.

Neben der Natur selbst und allen, die sich ihren Schutz zur Aufgabe gemacht haben, profitieren insbesondere Betroffene aus den Bereichen Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Wirtschaft und Infrastruktur davon: Aktuelle und verlässliche Daten schaffen Klarheit über die genaue Lage der geschützten Lebensräume, ermöglichen schnellere Verfahrensabläufe und tragen wesentlich zur Planungs- und Rechtssicherheit beispielsweise bei der Planung von Projekten aber auch zur Abholung von zielgerichteten Förderungen zum Schutz dieser Lebensräume bei.


FAQs für Grundeigentümer und Bewirtschafter

Die Erhebungen werden flächendeckend auf allen Grundstücken in den 15 betroffenen Europaschutzgebieten stattfinden. Einen Überblick über die betroffenen Europaschutzgebiete finden Sie unter Datenaktualisierung in Europaschutzgebieten.

Die Erhebungen werden im Zeitraum Sommer 2025 bis voraussichtlich Ende 2027 stattfinden. Wann genau die Erhebungen auf Ihrem Grundstück stattfinden werden, kann im Vorhinein nicht gesagt werden. Das hängt von verschiedenen Faktoren wie dem Wetter, dem Verlauf der Vegetationsperioden und dem generellen Fortschreiten der Erhebungen ab.

Nein, Sie müssen bei den Erhebungen nicht anwesend sein. Wir bitten Sie jedoch, etwaige Schranken, Gatter u.Ä. für unsere geschulten Fachleute bei Bedarf zu öffnen und ihnen damit den Zutritt zu ermöglichen.

Nein. Gemäß § 26 Abs. 1 NÖ Naturschutzgesetz 2000 dürfen vom Land NÖ beauftragte Personen Grundstücke betreten, um naturschutzfachliche Erhebungen durchzuführen. Dieses Betretungsrecht umfasst keine dauerhaften Eingriffe oder Veränderungen auf Ihrem Grundstück.

Die von uns beauftragten Fachleute erfassen die dort vorkommenden Lebensräume nach der FFH-Richtlinie. Dies geschieht durch Beobachtungen und Fotografien. Es werden jedoch keine Eingriffe vorgenommen.

Alle Fachleute sind verpflichtet, Schäden zu vermeiden. Sollte dennoch etwas beschädigt werden, haftet das Land Niederösterreich für den entstandenen Schaden.

Nein. Die Ergebnisse der Bestandsaufnahme bringen Gewissheit über auf die auf dem Grundstück bereits bestehenden, geschützten Lebensräume und ermöglichen damit u.a. Planungssicherheit, Rechtssicherheit und schnellere Verfahrensabläufe. 

Ihre Kontaktstelle des Landes

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Naturschutz
Landhausplatz 1, Haus 16 3109 St. Pölten E-Mail: post.ru5@noel.gv.at   
Tel: 02742 / 9005 - 15237
Fax: 02742 / 9005 - 15220
Letzte Änderung dieser Seite: 14.7.2025
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