Rechtliche Grundlagen
Naturschutz ist in Gesetzgebung und Vollziehung Landessache. Durch den Beitritt Österreichs zur Europäischen Union wurden die entsprechenden Richtlinien in den Landesnaturschutzgesetzen und Verordnungen umgesetzt. Zusätzlich gibt es zahlreiche internationale Abkommen zum Schutz von Lebensräumen und Arten, denen Österreich beigetreten ist.
Die Europäische Union hat mit zwei Richtlinien bindende Vorgaben für den Schutz von Arten und Lebensräumen erlassen. Umgesetzt werden diese Vorgaben im NÖ Naturschutzgesetz 2000 und in den damit verbundenen Verordnungen.
Dieser Artikel gibt einen Überblick über die für den Naturschutz in Niederösterreich relevanten, internationalen Übereinkommen und Konventionen.
Dieses Gesetz bildet die Grundlage für die Errichtung und den Betrieb von Nationalparks in NÖ. Die Erklärung zum Nationalpark erfolgt dann mittels Verordnung.
Vogel- und Blumenschutz waren die Inhalte der ersten naturschutzbezogenen Bestimmungen im 19. Jahrhundert. Heute müssen Gesetze und Verordnungen den Anforderungen eines umfassenden, dynamischen Naturschutzes entsprechen.
Der Schutz wildwachsender Pflanzen und freilebender Tiere wird durch den § 17 NÖ Naturschutzgesetz 2000 (LGBl. 5500) und durch die NÖ Artenschutzverordnung (LGBl. 5500/2) in Kombination mit dem § 18 NÖ NSchG 2000 geregelt.
Ihre Kontaktstelle des Landes für Naturschutz
Abteilung Naturschutz Landhausplatz 1, Haus 4 3109 St. Pölten E-Mail: post.ru5@noel.gv.at
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