Windkraftzonen gem. §20 NÖ ROG 2014 - Punktraster Niederösterreich
Beschreibung | Zonen aus dem sektoralen Raumordnungsprogramm über die Windkraftnutzung in NÖ gemäß §20 Abs. 3b NÖ ROG 2014 (ehemals §19 Abs. 3b NÖ ROG 1976), auf denen die Widmung Grünland - Windkraftanlage zulässig ist. D.h., dass die Widmungsart Grünland - Windkraftanlagen (Gwka) durch die Gemeinden nach dem üblichen Widmungsprozedere (Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes) noch festzulegen ist. M.a.W.: Die Zonen sind ein ANGEBOT an die Gemeinden zur Gwka-Widmung und somit KEIN Freibrief für die Errichtung von Windkraftanlagen! |
Datensatz oder Dienst Link |
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Attribute | EMASST: Erfassungsmaßstab GID: GIS ID ID: None LASTUPDATE: letzte technische Überarbeitung OBJECTID: Systeminterne GIS-ID SHAPE: Geometrie ZONE: Benennung der §20 Zone |
Zeitraum | 20.05.2014 |
Aktualisierungzyklus | asNeeded |
Datenverantwortliche Stelle | Abteilung RU7 - Abteilung Raumordnung und Gesamtverkehrsangelegenheiten |
Veröffentlichende Stelle | Land Niederösterreich |
Datenqualität/Herkunft | Die Zonen sind das Ergebnis eines mehrstufigen komplexen GIS-unterstützten Abschichtungsprozesses. Auf Grund der im Gesetz vorgegeben Frist von lediglich einem Jahr für die Erstellung des sektoralen Raumordnungsprogramms, wovon allein 6 Monate für den Gesetzwerdungsprozess zu verwenden waren, war eine detaillierte Untersuchung der verbliebenen Restflächen nicht möglich. Diese ist im jeweiligen Widmungsverfahren zu jeder Gwka-Widmung durchzuführen. Daher wurden bei der Abgrenzung der Zonen diese Unsicherheiten berücksichtigt, indem für die Verordnungskarten der Maßstab mit 1:150.000 und für die Darstellung der Zonen ein Punktraster festgelegt wurde. |
Kategorie | Geographie und Planung |
Schlagworte | Energie, Wind, Zoneneinteilung |
Weiterführende Metadaten | |
Geographische Ausdehnung | |
Metadaten | XML |
Lizenz | Creative Commons Namensnennung 4.0 International |
Letzte Änderung dieser Seite: 15.5.2017