Regionale Raumordnungsprogramme - Agrarische Schwerpunkträume (ASR) in Niederösterreich
Beschreibung | Dargestellt werden Agrarische Schwerpunkträume (ASR), die gemäß den Regionalen Raumordnungsprogrammen § 2 Z 1 als Flächen von besonderer Bedeutung für die landwirtschaftliche Produktion festgelegt werden. Ziel ist die Sicherstellung der räumlichen Voraussetzung für eine nachhaltige land- und forstwirtschaftliche Bewirtschaftung zur Gewährleistung der Ernährungssicherheit. In den Agrarischen Schwerpunkträumen sind bei Widmungsänderungen folgende Widmungsarten zulässig: Grünland-Land- und Forstwirtschaft, Grünland-Land- und forstwirtschaftliche Hofstellen, Erhaltenswerte Gebäude im Grünland, Grünland-Freihalteflächen, sofern sie der dauerhaften Freihaltung vor jeglicher Bebauung dienen, Grünland-Windkraftanlagen, Grünland-Kellergassen, Bauland-Agrargebiete-Hintausbereiche, Bauland-Gebiete für erhaltenswerte Ortsstrukturen. Andere Widmungsarten dürfen dann festgelegt werden, wenn nachgewiesen wird, dass die mit der Widmung verfolgte Zielsetzung innerhalb des Gemeindegebiets an keinem Standort außerhalb eines Agrarischen Schwerpunktraums erreicht werden kann. |
Datensatz oder Dienst Link |
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Attribute | ASRNR: fortlaufende Nummer des Datensatzes EMASST: Erfassungsmaßstab FLAECHE_HA: Fläche Hektar GID: GIS ID LASTUPDATE: letzte technische Überarbeitung OBJECTID: Objectid REGIONSNR: Nummer der REGROP-Region REGROP: Bezeichnung REGROP |
Zeitraum | 14.01.2025 |
Aktualisierungzyklus | asNeeded |
Datenverantwortliche Stelle | Abteilung RU7 - Abteilung Raumordnung und Gesamtverkehrsangelegenheiten |
Veröffentlichende Stelle | Land Niederösterreich |
Datenqualität/Herkunft | Der Vorschlag zur Festlegung der Agrarischen Schwerpunkträume wurde auf Basis der Rohabgrenzung aus der Grundlagenstudie Wertvolle Grünräume in NÖ (Büro Knollconsult Umweltplanung, ZT GmbH, 2021) erstellt. Auf Basis der DKM und der Beurteilung der Bodeneignung für die landwirtschaftliche Produktion mittels der EBOD-Daten wurden Cluster mit der höchsten durchschnittlichen Eignung und einer gewissen Mindestgröße (5km² bzw. 2,5km²) anhand der Regionen des NÖ Naturschutzkonzeptes definiert. Kleinere eingeschlossene Inseln sowie Waldflächen und spezifische Widmungen wurden entfernt. In einem gesonderten Schritt wurden Weinbaufluren (mit mehr als 200 ha) sowie Fluren, die im Zusammenhang mit den zuvor identifizierten Schwerpunkträumen stehen, ebenfalls als ASR ausgewiesen. Darauf aufbauend erfolgte eine Feinabgrenzung und Anpassung an den Naturstand. Den Regionalen Raumordnungsprogrammen war ein kooperativer Planungsprozess von Land und Gemeinden (Regionale Leitplanung) vorgelagert. In diesem wurde seitens des Landes ein Fachvorschlag erstellt, der mit den Gemeinden abgestimmt wurde und die Grundlage für die Verordnungswerdung bildete. Die fachliche Abgrenzung ist im Maßstab 1:10.000 erfolgt. Die Darstellung in der Verordnung erfolgt im Maßstab 1:50.000 vor dem Hintergrund der amtlichen Karte des BEV ÖK50. Die Agrarischen Schwerpunkträume werden für folgende Regionalen Raumordnungsprogramme festgelegt: Regionales Raumordnungsprogramm Raum Amstetten Nord, LGBl. Nr. 7/2025 Regionales Raumordnungsprogramm Raum Amstetten Süd-Scheibbs, LGBl. Nr. 8/2025 Regionales Raumordnungsprogramm Bezirk Baden, LGBl. Nr. 9/2025 Regionales Raumordnungsprogramm Bezirk Bruck an der Leitha, LGBl. Nr. 10/2025 Regionales Raumordnungsprogramm Bezirk Gmünd, LGBl. Nr. 11/2025 Regionales Raumordnungsprogramm Bezirk Hollabrunn, LGBl. Nr. 12/2025 Regionales Raumordnungsprogramm Bezirk Horn, LGBl. Nr. 13/2025 Regionales Raumordnungsprogramm Raum Krems, LGBl. Nr. 14/2025 Regionales Raumordnungsprogramm Bezirk Lilienfeld, LGBl. Nr. 15/2025 Regionales Raumordnungsprogramm Raum Melk, LGBl. Nr. 16/2025 Regionales Raumordnungsprogramm Bezirk Mödling, LGBl. Nr. 17/2025 Regionales Raumordnungsprogramm Raum Neunkirchen-Bucklige Welt, LGBl. Nr. 18/2025 Regionales Raumordnungsprogramm Nordraum Wien, LGBl. Nr. 23/2025 Regionales Raumordnungsprogramm Raum St. Pölten, LGBl. Nr. 19/2025 Regionales Raumordnungsprogramm Bezirk Tulln, LGBl. Nr. 20/2025 Regionales Raumordnungsprogramm Bezirk Waidhofen an der Thaya, LGBl. Nr. 21/2025 Regionales Raumordnungsprogramm Raum Weinviertel Nordost, LGBl. Nr. 24/2025 Regionales Raumordnungsprogramm Bezirk Zwettl, LGBl. Nr. 22/2025 |
Kategorie | Geographie und Planung |
Schlagworte | Raumordnung und -planung |
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Letzte Änderung dieser Seite: 15.5.2017