Regionale Raumordnungsprogramme - Regionale Grünzonen Niederösterreich
Beschreibung | Regionale Grünzonen sind Grünlandbereiche, die eine besondere raumgliedernde und siedlungstrennende Funktion besitzen oder als siedlungsnaher Erholungsraum von regionaler Bedeutung sind oder der Vernetzung wertvoller Grünlandbereiche und Biotope dienen. Diese gelten mit jeweils 50 m beiderseits der Gewässerachse als festgelegt, sofern sich aus der Darstellung in den Kartenanlagen zu den jeweiligen regROPs keine größere Breite ergibt. In den Regionalen Grünzonen dürfen nur solche Grünlandwidmungsarten gewidmet werden, welche die raumgliedernde und siedlungstrennende Wirkung, die Naherholungsfunktion oder die Funktion der Vernetzung wertvoller Grünlandbereiche nicht gefährden. Die Festlegung der Widmung Verkehrsfläche ist nur dann zulässig, wenn die raumgliedernde und siedlungstrennende Funktion nicht gefährdet wird. Die Festlegung der Widmung Bauland ist in jedem Fall unzulässig. Für weitere Details wird jedenfalls auf die jeweilige Verordnung verwiesen. |
Datensatz oder Dienst Link |
|
Attribute | AUSGABE: OBJECTID: Object Id PGNAME: PGNR: REGGZ: REGROP: Shape: Shape (Polygon) STAND_VON: Stand von |
Zeitraum | 13.07.2015 |
Aktualisierungzyklus | asNeeded |
Datenverantwortliche Stelle | Abteilung RU7 - Abteilung Raumordnung und Gesamtverkehrsangelegenheiten |
Veröffentlichende Stelle | Land Niederösterreich |
Datenqualität/Herkunft | Dieser Datenlayer ist aus der Zusammenführung von dzt. 3 regionalen Raumordnungsprogrammen (regROP) entstanden, die da sind: * regROP Wien Umland Nord (WUN), NÖ LGBl. Nr. 64/2015 - Ausgegeben am 13. Juli 2015 mit dem Geltungsbereich: Bad Pirawarth, Bisamberg, Bockfließ, Enzersfeld im Weinviertel, Gaweinstal, Gerasdorf bei Wien, Großebersdorf, Großengersdorf, Großrußbach, Hagenbrunn, Harmannsdorf, Hochleithen, Korneuburg, Kreuttal, Kreuzstetten, Ladendorf, Langenzersdorf, Leobendorf, Mistelbach, Pillichsdorf, Spillern, Stetten, Stockerau, Ulrichskirchen-Schleinbach, Wilfersdorf und Wolkersdorf im Weinviertel. * regROP Wien Umland Nordost (WUNO), NÖ LGBl. Nr. 66/2015 - Ausgegeben am 13. Juli 2015 mit dem Geltungsbereich: Aderklaa, Andlersdorf, Angern an der March, Auersthal, Deutsch-Wagram, Ebenthal, Eckartsau, Engelhartstetten, Gänserndorf, Glinzendorf, Groß-Enzersdorf, Großhofen, Groß-Schweinbarth, Haringsee, Hohenruppersdorf, Lassee, Leopoldsdorf im Marchfelde, Mannsdorf an der Donau, Marchegg, Markgrafneusiedl, Matzen-Raggendorf, Obersiebenbrunn, Orth an der Donau, Parbasdorf, Prottes, Raasdorf, Schönkirchen-Reyersdorf, Spannberg, Strasshof an der Nordbahn, Untersiebenbrunn, Velm-Götzendorf, Weiden an der March und Weikendorf. * regROP Wien Umland Nordwest (WUNW), NÖ LGBl. Nr. 65/2015 - Ausgegeben am 13. Juli 2015 und NÖ LGBl. Nr. 73/2015 - Ausgegeben am 12. August 2015 mit dem Geltungsbereich: Verwaltungsbezirk Tulln, Stadt Klosterneuburg im Verwaltungsbezirk Wien-Umgebung und für folgende Marktgemeinden und Gemeinden des Verwaltungsbezirks Korneuburg: Ernstbrunn, Großmugl, Hausleiten, Leitzersdorf, Niederhollabrunn, Rußbach, Sierndorf und Stetteldorf am Wagram. Die fachliche Abgrenzung erfolgte im Maßstab 1:10.000 auf Basis von Vorschlägen des Büros Land.in.Sicht DI Proksch 1030 Wien. Die Darstellung erfolgt im Maßstab 1:50.000 vor dem Hintergrund der amtlichen Karte des BEV ÖK50. |
Kategorie | Geographie und Planung |
Schlagworte | Raumordnung und -planung |
Weiterführende Metadaten | |
Geographische Ausdehnung | |
Metadaten | XML |
Lizenz | Creative Commons Namensnennung 4.0 International |
Letzte Änderung dieser Seite: 15.5.2017