Die NÖ Landesregierung hat unter Vorsitz von Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner u. a. folgende Beschlüsse gefasst:

Es wurde beschlossen, den Tätigkeitsbericht der NÖ Umweltanwaltschaft für das Kalenderjahr 2023 dem NÖ Landtag vorzulegen. Der Bericht wird auf der Homepage des NÖ Landtages veröffentlicht.

Zwölf niederösterreichischen Gemeinden wurden aus den Mitteln der Bedarfszuweisungen insgesamt 1.115.390,84 Euro als Bedarfszuweisung zur Errichtung von Radverkehrsanlagen in Niederösterreich bewilligt.

Mit einem dreijährigen Fördervertrag für die Jahre 2025 bis 2027 wird der laufende wissenschaftliche Betrieb des Instituts für Geschichte des ländlichen Raumes (IGLR) mit insgesamt bis zu 230.000 Euro pro Jahr gefördert.

Die NÖ Landesregierung beschloss auch eine Erstattung der anteiligen Umsatzsteuer in der Höhe von 127.827,04 Euro für ein Feuerwehrfahrzeug Drehleiter mit Korb (DLK) für die Stadt Wiener Neustadt, in der Höhe von 104.993,81 Euro für ein Hilfeleistungsfahrzeug 3 (HLF3) der Marktgemeinde Ardagger sowie in der Höhe von 125.793,41 Euro für eine Drehleiter mit Korb Allrad (DLK Allrad) der Stadtgemeinde Hainfeld.

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