Häufig gestellte Fragen (FAQs)zur Seuchenvorsorgeabgabe
Nachfolgend finden Sie eine Reihe von FAQs (frequently asked questions) zu dem von Ihnen gewählten Thema. Die Fragen sind untereinander mit einem kleinen Symbol gelistet. Um nähere Informationen zur entsprechenden Frage zu erhalten, klicken Sie bitte einfach auf den entsprechend Link. Sie werden dann automatisch zur Antwort auf die entsprechende Frage innerhalb der Seite weitergeleitet.
Trotz hoher Standards im Bereich der Medizin und Hygiene können Seuchen niemals ganz ausgeschlossen werden – siehe die derzeitige Covid-19-Pandemie.
Auch Erfahrungen der Vergangenheit (wie BSE oder Geflügelpest) zeigen, dass solche Herausforderungen immer wieder auftreten können.
Aktuell stehen wir im Veterinärbereich vor der Situation, dass die „Afrikanische Schweinepest“ bereits in fast allen Nachbarländern aufgetreten ist. Wir müssen daher in NÖ alle Vorkehrungen treffen, um das Eindringen zu vermeiden und um für den Ernstfall gerüstet zu sein.
Das Land Niederösterreich will mit dem NÖ Seuchenvorsorgeabgabegesetz zur Sicherung aller Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher beitragen.
Es handelt sich um eine Abgabe, die zweckgebunden für die Seuchenvorsorge verwendet wird, nicht nur für die Seuchenbekämpfung (siehe auch die Fragen 18 und 26). Die Seuchenvorsorge ist ein ganz wichtiges Vorsorgeinstrument, um Seuchen möglichst zu verhindern, weil deren Bekämpfung um ein Vielfaches teurer ist.
Um die vorbildliche Vorsorgeposition in NÖ zu halten, musste (vor diesem Gesetz) immer mehr aus dem laufenden Budget investiert werden. So sind etwa die Kosten für Transport und Entsorgung gestiegen – die EU-Hygieneverordnung (Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte) verpflichtet europaweit zu weiteren Investitionen.
Das Land NÖ hat sich daher mit dem Seuchenvorsorgeabgabegesetz für die maßvolle und zweckgebundene Einbindung aller Niederösterreicher/innen in diese gemeinsame Sicherungsmaßnahme entschlossen. Niederösterreich hat sich für ein eigenes NÖ Seuchenvorsorgeabgabegesetz entschieden, um transparent und langfristig den hohen Vorsorgestandard sicherzustellen.
Der Landtag von Niederösterreich beschloss am 7. Mai 2020 die Änderung des NÖ Seuchenvorsorgeabgabegesetzes.
Seit 1. Jänner 2011 erfolgte keine Erhöhung der Abgabe.
Die Änderungen treten mit 1. Jänner 2021 in Kraft.
Für ein angefangenes jährliches Restmüllbehältervolumen von 3.500 Litern beträgt die Abgabe € 15,00 (statt bisher € 13,50), für jede weiteren angefangenen 1.000 Liter beträgt die Abgabe € 4,40 (statt bisher € 4,00).
a. für die Gesundheitsvorsorge im Humanbereich (18 %):
Vom Land NÖ wurden bereits Schutzmasken und Tamiflu für das Schlüsselpersonal angekauft. Unter Schlüsselpersonal versteht man alle Personen, die für die Aufrechterhaltung der Ordnung erforderlich sind (z.B. Einsatzkräfte, Ärzte/Ärztinnen, Krankenpflegepersonal, Angestellte bei mobilen Krankenpflegediensten, mobile Einsatzteams, Heimangestellte, Gemeindesekretär/innen, Kanalarbeiter/innen, Klärwärter/innen).
- Zur Bewältigung der aktuellen Covid-19-Pandemie werden Schutzmasken und Schutzbekleidung für das medizinische Personal angeschafft.
- Angekaufte FFP3 Schutzmasken (mit dichten Filtern gegen Viren) wurden bereits an Organisationen mit Schlüsselpersonal verteilt.
- Tamiflu wird in einem Lager der Landesregierung aufbewahrt und erst im Bedarfs-
fall an die Schlüsselkräfte verteilt. Die vom Land NÖ angekauften Mengen werden regelmäßig von der AGES überprüft, ob sie noch haltbar sind.
b. für die Seuchenvorsorge im Veterinärbereich (82 %):
In Ausführung der EU-Hygienevorschriften, des Tiermaterialiengesetzes, des Tierseuchengesetzes und der NÖ Tiermaterialienverordnung werden aus Mitteln der NÖ Seuchenvorsorgeabgabe schwerpunktmäßig folgende Maßnahmen finanziert:
- Ordnungsgemäße Sammlung, Behandlung, Beseitigung und Entsorgung verendeter und getöteter Nutztiere im Wege der Vor-Ort-Abholung durch einen autorisierten Betrieb.
- Die notwendige lückenlose Durchführung der TSE-Tests bei bestimmten Kategorien
verendeter oder getöteter Rinder, Schafe und Ziegen. - Probenahmen und Untersuchungen hinsichtlich des Vorkommens bestimmter Seuchen und Zoonosen (Gesundheitsmonitoring bzw. Überwachungsprogramme).
- Ordnungsgemäße Sammlung, Behandlung, Beseitigung und Entsorgung verendeter und getöteter Heimtiere und Wildtiere in besonderen Fällen bzw. von Siedlungsabfällen tierischer Herkunft in Kleinmengen (z.B. verdorbenes Fleisch, Fleischreste und Knochen). Diese Maßnahmen sind für die Bürger/innen grundsätzlich kostenfrei.
- Installierung eines, das gesamte Landesgebiet abdeckenden, 103 Stellen umfassenden, mit Kühlgeräten ausgestatteten, einheitlich in Erscheinung tretenden Sammelstellennetzes zur Sammlung dieser tierischen Materialien in Kleinmengen. Solche Sammelstellen werden in sog. Standortgemeinden im Nahbereich bereits bestehender kommunaler Einrichtungen (Abfallsammelstellen, Kläranlagen, Bauhöfe, etc.) eingerichtet und sind auch für Personen aus sogenannten Einzugsgemeinden frei zugänglich. Neben der Errichtung wird auch der laufende Betrieb bezuschusst. Ob und wo sich in Ihrer Nähe eine solche Sammelstelle befindet, kann am Gemeindeamt bzw. beim zuständigen Abfallwirtschaftsverband erfragt werden.
- Sicherstellung von Kapazitäten, sodass im tatsächlichen Seuchenfall der erhöhte Bedarf bei der Sammlung und Beseitigung tierischer Abfälle abgedeckt ist.
Die Vorsorge drohender Tierkrankheiten wie z. B. die Afrikanische Schweinepest ist derzeit ein wichtiges Thema, da es bei Auftreten einer solchen Krankheit zu massiven wirtschaftlichen Schäden kommt. Zur Afrikanischen Schweinepest finden großflächige Untersuchungen bei Wildschweinen und Hausschweinen statt.
Die Kosten der Bereitstellung von Tieren, die nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt sind, zu den erforderlichen Untersuchungen (BSE-Tests) werden gänzlich aus den Mitteln der NÖ Seuchenvorsorgeabgabe finanziert.
Nein. Alle Österreicher/innen müssen letztlich durch ihre Steuerleistung in der einen der anderen Form diese Sicherheitsmaßnahmen finanzieren. Niederösterreich hat sich für ein eigenes NÖ Seuchenvorsorgeabgabegesetz entschieden, um transparent und langfristig den hohen Vorsorgestandard sicherzustellen.
Im Rahmen der weiterführenden Vorsorgemaßnahmen hat sich Niederösterreich für eine umfassende und europaweit vorbildliche Seuchenvorsorge entschieden. Im Fall einer drohenden Pandemie werden die Schlüsselkräfte in NÖ sowohl mit Medikamenten als auch mit Schutzmasken ausgerüstet, um die Grundversorgung jedes einzelnen Bürgers bzw. jeder einzelnen Bürgerin mit Energie, Wasser und Lebensmitteln sowie Medizin sicherzustellen.
Zur Bewältigung der aktuellen Covid-19-Pandemie werden Schutzmasken und Schutzbekleidung für das medizinische Personal angeschafft.
Bisher wurde die Seuchenvorsorge neben dem laufenden Budget des Landes auch von den Gemeinden bestritten. Die Folge war eine ungleich höhere Belastung insbesondere ländlicher Gemeinden mit hohem Viehbestand. Da die Investitionen, Entsorgungskosten oder begleitende Untersuchungen auf die Afrikanische Schweinepest und BSE in der Viehzucht aber allen Konsument/innen nützen, schafft die solidarische Tragung eine faire Verteilung der Last.
Seuchenvorsorge reicht weit über den Veterinärbereich hinaus. Gegenstand der Vorsorgebemühungen ist beispielsweise auch die Influenzapandemie. Seuchenvorsorge ist zum Vorteil aller Bürger/innen, die Finanzierung liegt daher auch in unserer gemeinsamen Verantwortung.
Nein. Da Schlachtabfälle im Zuge gewerblicher Tätigkeit anfallen, wird deren Entsorgung als Teil des Produktionsvorganges gesehen und fällt ausschließlich in die wirtschaftliche Verantwortung des jeweiligen Betriebes.
Damit wird gesetzlich sichergestellt, dass ihr Beitrag zur Seuchenvorsorge ausschließlich verwendet wird für:
- die Prävention und die Sicherung von Grundlagen zur Bekämpfung von Epidemien im Humanbereich und
- zur Seuchenvorsorge im Sinne des Tierseuchen- und Tiermaterialiengesetzes.
Die ordnungsgemäße Verwendung der Geldmittel aus der Seuchenvorsorgeabgabe unterliegt wie jede andere Abgabe einer umfangreichen rechtlichen und politischen Kontrolle im Land NÖ als auch durch den Rechnungshof.
Die Erfahrungen mit bereits bewältigten Tierseuchen veranlasste die Europäische Gemeinschaft 2002 eine Hygieneverordnung für „nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte" (wie z.B. Schlachtabfälle) zu erlassen. In dieser Verordnung wird die Verwendung und Verarbeitung tierischer Nebenprodukte für alle Mitgliedsstaaten gleichermaßen neu geregelt. Der dadurch entstandene Handlungs- und Investitionsbedarf führte zu einer zusätzlichen Belastung bei der Beseitigung von tierischen Nebenprodukten, die nun nicht mehr zu Tiermehl verarbeitet und wiederverfüttert werden dürfen. Diese Vorgangsweise deckt sich auch mit dem Wunsch der niederösterreichischen KonsumentInnen.
Als Basis für die Berechnung der Abgabe wird das Restmüllvolumen herangezogen. Für ein jährliches Behältervolumen bis zu 3.500 Litern werden € 15,00 als Basis berechnet. Die überwiegende Anzahl der NÖ Haushalte ist damit erfasst. Für jene VerbraucherInnen, etwa Mehrfamilienhäuser oder Wohnhausanlagen, die ein darüber hinausgehendes Restmüllaufkommen haben, werden pro angefangene 1.000 Liter € 4,40 hinzugerechnet. Diese Kosten werden etwa im Weg der Betriebskostenabrechnung auf alle WohnungsinhaberInnen (MieterInnen) aufgeteilt. Zusätzlich erworbene Restmüllsäcke wirken sich auf die Seuchenvorsorgeabgabe nicht aus.
Der wirtschaftliche Vorteil der Vorsorge ist ein weiterer Grund für das Seuchenvorsorgeabgabegesetz. Einerseits können Entsorgungskapazitäten nur in seuchenfreier Zeit geschaffen werden, andererseits hat die erste Welle der Covid-19-Pandemie gezeigt, wie rasch Verknappungen bei notwendigen Schutzmaterialien und damit Preissteigerungen eintreten können.
Somit kann auch durch die Früherkennung von Erkrankungen (z.B. Afrikanische Schweinepest, BSE) und durch die vorsorgende Beschaffung (Schutzmasken) der mögliche Schaden finanziell gemindert oder ganz vermieden werden. Die Beseitigung von Seuchenfolgen ist immer erheblich kostenintensiver als die Vorsorge.
Die Trennung in Veterinärbereich (80 %) und Humanbereich (20 %) ist eine ausschließlich verwaltungstechnische Maßnahme, um im jeweiligen Wirkungsbereich aktiv werden zu können. Diese Gewichtung trägt dem Umstand Rechnung, dass die häufigsten Humanseuchen letztlich durch und über Tiere übertragen werden. Bekämpfung von Tierseuchen ist damit die wichtigste Voraussetzung, um die Gesundheit des Menschen zu sichern.
Durch die Mittel aus der NÖ Seuchenvorsorgeabgabe werden primär Vorsorgen finanziert, die das Ausbrechen einer Seuche verhindern bzw. die Auswirkungen auf die Gesellschaft mindern sollen. Für den Fall einer größeren Seuche sind weitere Geldmittel notwendig, die nach den jeweiligen Rechtsvorschriften vom Bund, den Ländern und den Gemeinden zu tragen sind (oder es werden eigene Finanzierungen beschlossen wie bei der Covid-19-Pandemie).
Niederösterreich liegt aber mit den durch das NÖ Seuchenvorsorgeabgabegesetz ermöglichten Maßnahmen im europäischen Spitzenfeld. Das Land NÖ handelt hier nach dem Grundprinzip der umsichtigen und vorausschauenden Vorsorge.
Die Seuchenvorsorgeabgabe wird direkt an das Land NÖ weitergeleitet und zweckgebunden der Seuchenvorsorge zugeführt. Sie ist keine Müllgebühr, auch wenn sich die Abgabenberechnung am Restmüllvolumen orientiert und Kosten sparend gemeinsam mit der Restmüllgebühr eingehoben wird.
Seuchen stellen ein Risiko für alle BürgerInnen dar. Seuchenvorsorge schützt jede Niederösterreicherin und jeden Niederösterreicher. Damit ist es auch fair, Lasten solidarisch, ähnlich einer Versicherung, gemeinsam zu tragen.
Die vielfältigen Vorteile sind für uns bereits so selbstverständlich, dass wir sie kaum mehr wahrnehmen. Denken Sie etwa nur an die Sicherheit, mit der Sie z.B. als KonsumentIn Fleisch einkaufen können.
Die Vergangenheit zeigt, dass Tiere bei Humanseuchen nahezu immer als Überträger auch für den Menschen gefährlich sein können. Daher besteht ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der Erkrankung von Tieren und Menschen. Mit der Seuchenvorsorgeabgabe werden Hygienemaßnahmen und Medikamente für Menschen als auch die effiziente Kontrolle und Entsorgung von Tieren finanziert, um sämtliche Risiken für alle Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher zu minimieren.
Schlüsselkräfte sind der wesentlichste Teil der Lösung im Szenario einer Pandemie. Ihre Aufgabe wird es sein, die medizinische Versorgung, Infrastruktur und Krisenmanagement aufrecht zu erhalten. Diese Personen haben durch ihre Tätigkeit im öffentlichen Interesse ein deutlich erhöhtes Ansteckungsrisiko zu tragen. Durch vorsorgende Maßnahmen wie Hygienemittel, Medikamente und Schutzmasken kann dieses wirksam verringert werden. Die Weltgesundheitsorganisation beziffert die Zahl der Einsatzkräfte mit ca. 8% der Gesamtbevölkerung eines Landes. Niederösterreich hat durch erhebliche Anstrengungen eine Vorsorgeposition geschaffen, welche die Vorgaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) bereits erfüllt.
Vorsorge sichert aktiv unsere Zukunft. Verantwortungsvolle Politik muss daher auch auf Warnungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) reagieren, um auf alle Eventualitäten vorbereitet zu sein. Die Bewältigung der aktuellen Covid-19-Pandemie zeigt, wie wichtig Vorsorge ist.
Im Rahmen der Vogelgrippe H5/N1 im Jahr 2005 und der Schweinegrippe H1/N1 2009 war dies der Fall. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat auf Grund der damals auftretenden Pandemien die Pandemiestufe 6 ausgerufen, genauso wie jetzt bei der Covid-19-Pandemie. Die Stufe 6 ist nach dem Pandemieplan der WHO dann auszurufen, wenn die Erkrankung auf mehr als 2 Kontinenten flächendeckend auftritt und Infektionen von Mensch zu Mensch nachgewiesen wurden.
Ja. Die rasche und sichere Beseitigung verendeter oder getötete Haus- und Nutztiere ebenso der im alltäglichen Haushalt anfallenden tierischen Materialien und Nebenprodukte hat für die Seuchenvorsorge oberste Priorität. Damit wird das Risiko von Krankheit, Seuche und anderen Hygieneproblemen (Verwesungsprozess, Verschleppung durch Schädlinge) wirksam minimiert. So kann die Gefahr des Entstehens von Tierseuchen und letztlich das Übergreifen auf den Menschen verhindert werden.
Verstorbene (verendete oder eingeschläferte) Haustiere bedürfen aufgrund des besonderen Gefahrenmomentes spezieller Behandlung und dürfen deshalb nicht wie gewöhnlicher Abfall entsorgt werden. Die Besitzer/innen der verendeten oder getöteten Tiere können diese bei den Sammelstellen der Gemeinden abgeben. Verendete oder getötete Heimtiere dürfen unbeschadet anderer Gesetze (z.B. Wasserrecht) auch auf eigenem Grund und Boden (ohne Gewichtsbeschränkung) vergraben, in einen Tierfriedhof oder ein Krematorium verbracht werden.
Besteht der Verdacht auf eine anzeigepflichtige Tiererkrankung, so ist jedenfalls der Amtstierarzt/-ärztin der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu verständigen, der/die die weiteren Maßnahmen (z.B.: Untersuchung der Tiere) selbst durchführt oder veranlasst. Bei sonstigen Krankheiten von Tieren oder im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an ihren Haustierarzt/-ärztin, der/die dann für die weiteren Schritte verantwortlich wird.
Die Seuchenvorsorgeabgabe ist eine Abgabe an das Land Niederösterreich, die zweckgebunden direkt der landesweiten Seuchenvorsorge zugeführt wird. Die Einhebung erfolgt gemeinsam mit der Müllgebühr, da dadurch Kosten sparend ein bestehendes Einhebungssystem mitgenutzt werden kann.
Damit wird erreicht, dass die Infrastruktur am Zweitwohnsitz gesichert ist und auch diesen BürgerInnen gleichberechtigt alle Vorteile der örtlichen Seuchenvorsorge zukommen können.
Nein. Umfassende Müllentsorgung ist so wichtig, dass man sich von ihr nicht abmelden kann. Die Anknüpfung des verpflichtend zugeteilten Restmüllvolumens an die Wohnwidmung des Grundstückes ist erforderlich. So wird wirtschaftliche Müllentsorgung flächendeckend sichergestellt.
Das Restmüllvolumen jedes Haushaltes wird an praktischen Erfahrungswerten orientiert zugeteilt. Würde man das tatsächliche Müllaufkommen feststellen wollen, müsste bei jeder Mülltonnenleerung sowohl eine Messung oder Wägung als auch die individuelle Erfassung durchgeführt werden. Damit würden sich der Entsorgungsaufwand und damit die Kosten vervielfachen. Die Verwendung von Erfahrungswerten ist damit für Kund/innen die billigere Lösung.
Seuchenvorsorge ist eine dauernde Herausforderung. Ob uns die permanente Überwachungvon Produzent/innen Sicherheit für Konsument/innen gibt oder aber umweltgerechte Entsorgung unseren Lebensraum bewahrt, Prävention passiert dauernd. Es gilt täglich die Gefahr einer Seuche im Auge zu behalten, um deren Ausbruch entweder zu vermeiden oder aber deren Auswirkungen so gering wie möglich zu halten.
In NÖ gibt es 16 Gemeindeverbände, die (auch) für die Seuchenvorsorgeabgabe zuständig sind. Aus der Liste der 16 Gemeindeverbände ersehen Sie, ob Ihr Wohnort im Bereich eines Verbandes liegt oder ob Ihre Gemeinde für Sie zuständig ist.
Liste der 16 Gemeindeverbände (PDF-Datei, 39kb)
Bei weiteren Fragen zur Seuchenvorsorgeabgabe wenden Sie sich bitte an das
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Anlagenrecht
Frau Sandra Böck (E-Mail: post.wst1@noel.gv.at; Telefon: +43 (2742) 9005 – 15261)
oder
Frau Regina Braunstein (E-Mail: post.wst1@noel.gv.at; Telefon: +43 (2742) 9005 – 15274).
weiterführende Links
- NÖ Seuchenvorsorgeabgabegesetz - Text
- Veterinärmedizinische Informationen
- NÖ Zivilschutzverband
- Humanmedizinische Information
Downloads
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Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht Landhausplatz 1, Haus 16 3109 St. Pölten E-Mail: post.wst1@noel.gv.at
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