Allgemeines zu Sperrzonen

Durch die Einführung des gemeinsamen Tiergesundheitsrechts – wurde die Nomenklatur der Zonen auf die EU-Rechtsgebung angepasst.

Sperrzone

Sperrzone ist der Überbegriff für alle veröffentlichten Zonen, die je nach Größe und Maßnahmen einen eigenen Namen haben.
Wenn es keine Unterteilung gibt, wie bei den Bienenseuchen, dann wird die Zone nur als Sperrzone bezeichnet.

Sperrzonen können entweder kreisrund gezogen werden oder an bestehende Verwaltungsgrenzen, wie Gemeindegrenzen, Katastralgemeindegrenzen oder Jagdgebiete angepasst werden.

Kernzone

Die Kernzone ist eine optionale Zone innerhalb einer Schutzzone. Hier können verstärkte Maßnahmen (zeitlich befristet) verordnet werden, wie ein totales Jagdverbot, aber auch verstärkte Bejagung, ein Betretungsverbot des Waldes oder eine Stallpflicht. Auch die Errichtung von Zäunen ist möglich.

Schutzzone

Die Schutzzone hat einen Mindestradius von 3km rund um den Ausbruchsort bei einem positiven Fall im Haustierbestand. Hier gelten strenge Maßnahmen, die entweder dieselben sind wie in der Kernzone oder etwas erleichtert werden.

Überwachungszone

Die Überwachungszone hat einen Mindestradius von 10km rund um den Ausbruchsort. Hier gelten meistens ebenfalls Verbringungsbeschränkungen, aber die Maßnahmen sind milder als in einer Schutzzone.

Risikogebiet

Das Risikogebiet wird bei grenznahen Ausbrüchen im benachbarten Ausland zur verstärkten Überwachung der heimischen Haus- und Wildtiere verordnet.

Es wird auch als „Gebiet mit erhöhtem Risiko“ oder „Gefährdetes Gebiet“ bezeichnet.

Die Maßnahmen sind hier üblicherweise eine verstärkte Überwachung der empfänglichen Wildtiere.

Infizierte Zone (nur bei Wildtieren)

Die infizierte Zone wird einem Erstausbruch gewisser Tierseuchen, wie der Afrikanischen Schweinepest (ASP), bei Wildtieren verordnet und dient dazu die neu aufgetretene Seuche schnell einzudämmen, bevor sie auf Haustiere (inkl. landwirtschaftliche Nutztiere) übergreift.

Sie hat einen Mindestradius von 10km rund um den Ausbruchsort und kann eine Kernzone beinhalten.

Erweiterte Sperrzone

Diese Zonenart wird äußerst selten verwendet. Zuerst wurde sie in Österreich verwendet, als die Maul- und Klauenseuche (hier auf die entsprechende Website verweisen) erstmals in Grenznähe zu Österreich auftrat und hat keinen definierten Radius, wird aber meist mit 25 – 50km angegeben. Sie dient dazu, erhöhte Biosicherheitsmaßnahmen als Präventivmaßnahme durchzusetzen, um das Vorkommen einer meldepflichtigen Tierseuche rasch zu erkennen und die Einschleppung hintanzuhalten.

 

Ihre Kontaktstelle des Landes für Tierseuchen

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelkontrolle
Landhausplatz 1, Haus 12 3109 St. Pölten E-Mail: post.lf5@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-46455
Fax: 02742/9005-12801
Letzte Änderung dieser Seite: 27.3.2025
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