Tierseuchen

Tierseuchen Gebietsabfrage

Durch Eingabe Ihrer Gemeinde oder Abfrage der Risikozonen wird Ihnenangezeigt, ob Sie sich in einem Risikogebiet befinden.

Tierseuchenbekämpfung

Es wird ein Überblick über die Vorgehensweise in Österreich vom Verdacht bis zur Bekämpfung von anzeigepflichtigen Tierseuchen beschrieben.

Bekämpfungsverfahren

Hier finden Sie besondere Bekämpfungsverfahren bestimmter Tierseuchen.

Afrikanische Schweinepest

Geflügelpest (Aviäre Influenza, HPAI, „Vogelgrippe“)

Das Europäische Meldesystem für Tierseuchen berichtet über vermehrte Ausbrüche von der „Vogelgrippe“ vom Typ H5N1. Neben Ausbrüchen bei Wildvögeln sind auch Hausgeflügelbestände in ganz Europa betroffen. Grundsätzlich können alle Vogelarten an Geflügelpest erkranken. Die Geflügelpest zählt zu den Zoonosen. Es wurde in Österreich noch nie eine Infektion beim Menschen festgestellt.

Maul- und Klauenseuche

Maul und Klauenseuche (MKS) ist eine seit jeher gefürchtete Tierseuche, die große wirtschaftliche Schäden verursacht.

Aquakultur-Seuchenverordnung

Mit 01. Oktober 2009 ist die Aquakultur-Seuchenverordnung in Österreich in Kraft getreten. Diese Verordnung beinhaltet Gesundheits- und Hygienevorschriften für Tiere in Aquakultur und Aquakulturerzeugnisse sowie Vorschriften zur Verhütung und Bekämpfung bestimmter Wassertierkrankheiten. Ziel der Verordnung ist es, die Gesundheit der Wassertiere zu verbessern, Krankheiten der Fische und Krebstiere zu vermeiden und den Handel zu vereinheitlichen.Die Aquakulturbetriebe müssen je nach Betätigungsfeld von der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde genehmigt oder registriert werden.Zur Genehmigung und Registrierung steht ein Antragsformular zur Verfügung.

Bösartige Faulbrut (Amerikanische Faulbrut)

Verordnungen der Bezirkshauptmannschaften und landesweite Übersicht der aktuellen Sperrgebiete

Tuberkulose (Mykobacterium Tuberculosis Komplex)

Blauzungenkrankheit - Bluetongue Disease (BT), Bluetongue-Virus (BTV)

Suchfunktion von Tierseuchen-Risikogebieten in Niederösterreich

Hier sind die Gemeinden aufgelistet, die sich in einem Risikogebiet befinden.

Ihre Kontaktstelle des Landes 

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelkontrolle
Landhausplatz 1, Haus 12 3109 St. Pölten E-Mail: post.lf5@noel.gv.at 
Tel: 02742/9005-46455
Fax: 02742/9005-12801
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