Tierseuchen
Durch Eingabe Ihrer Gemeinde oder Abfrage der Risikozonen wird Ihnenangezeigt, ob Sie sich in einem Risikogebiet befinden.
Es wird ein Überblick über die Vorgehensweise in Österreich vom Verdacht bis zur Bekämpfung von anzeigepflichtigen Tierseuchen beschrieben.
Hier finden Sie besondere Bekämpfungsverfahren bestimmter Tierseuchen.
Das Europäische Meldesystem für Tierseuchen berichtet über vermehrte Ausbrüche von der „Vogelgrippe“ vom Typ H5N1. Neben Ausbrüchen bei Wildvögeln sind auch Hausgeflügelbestände in ganz Europa betroffen. Grundsätzlich können alle Vogelarten an Geflügelpest erkranken. Die Geflügelpest zählt zu den Zoonosen. Es wurde in Österreich noch nie eine Infektion beim Menschen festgestellt.
Maul und Klauenseuche (MKS) ist eine seit jeher gefürchtete Tierseuche, die große wirtschaftliche Schäden verursacht.
Mit 01. Oktober 2009 ist die Aquakultur-Seuchenverordnung in Österreich in Kraft getreten. Diese Verordnung beinhaltet Gesundheits- und Hygienevorschriften für Tiere in Aquakultur und Aquakulturerzeugnisse sowie Vorschriften zur Verhütung und Bekämpfung bestimmter Wassertierkrankheiten. Ziel der Verordnung ist es, die Gesundheit der Wassertiere zu verbessern, Krankheiten der Fische und Krebstiere zu vermeiden und den Handel zu vereinheitlichen.Die Aquakulturbetriebe müssen je nach Betätigungsfeld von der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde genehmigt oder registriert werden.Zur Genehmigung und Registrierung steht ein Antragsformular zur Verfügung.
Verordnungen der Bezirkshauptmannschaften und landesweite Übersicht der aktuellen Sperrgebiete
Hier sind die Gemeinden aufgelistet, die sich in einem Risikogebiet befinden.
Ihre Kontaktstelle des Landes
Abteilung Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelkontrolle Landhausplatz 1, Haus 12 3109 St. Pölten E-Mail: post.lf5@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-46455
Fax: 02742/9005-12801