Ankündigung befristete Förderaktionen

Förderaktion zu den Themenschwerpunkten „Umwelt, Klima und Ressourcen“ sowie „Medizin und Gesundheit“

Mit der befristeten Förderaktion sollen nicht-investive Forschungsvorhaben zu neuen und nachhaltigen Technologien in folgenden Bereichen initiiert werden:

  • Natürliche Ressourcen sowie biobasierte Materialien und Technologien
  • Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit
  • Nachwachsende Rohstoffe
  • Wasserqualität (Analytik, Sensorik und Ökosystemforschung)
  • Regenerative Medizin und Motorische Rehabilitation
  • Medizintechnik

Wer kann einreichen?

Antragsberechtigt sind universitäre und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Die Vorhaben sind am NÖ-Standort des Hauptantragstellers, der den überwiegenden Anteil der Projektkosten trägt, umzusetzen.

Um die Wirkung des Projekts in der Region zu stärken, ist eine Kooperation mit einer universitären oder außeruniversitären Forschungseinrichtung als Kooperationspartnerin möglich, vorausgesetzt der Sitz ist in NÖ.

Weitere Voraussetzung ist die Abwicklung des Projekts im nicht-wirtschaftlichen Bereich aller am Projekt beteiligten Forschungseinrichtungen.

Was ist die Einreichfrist?

Ab 02.07.2024 (9:00 Uhr) bis 30.08.2024 (12:00 Uhr)

Was wird gefördert?

  • F&E-Vorhaben ab € 200.000,- Projektkosten in der Kategorie „Industrielle Forschung“ (TRL 2-4)

Wie hoch ist die Förderung?

  • Die Förderung wird als Zuschuss aus Mitteln des IBW/EFRE und NÖ Wirtschafts- und Tourismusfonds vergeben.
  • Die maximal zulässige Förderintensität beträgt 75% der förderbaren Kosten.

Welches Budget steht zur Verfügung?

Es stehen für diesen Call € 2,9 Mio. (reiner Zuschuss) zur Verfügung.

Was ist die maximale Projektlaufzeit?

Die maximale Projektlaufzeit beträgt 24 Monate.

Trennungsrechnung

Vor der Förderungsentscheidung des Vorhabens wird die Leistungsfähigkeit der Projektträgerinnen und Projektträger u.a. hinsichtlich der Funktionsweise einer angemessenen Trennungsrechnung im Sinne des 

Unionsrahmens bei einer verpflichtend stattfindenden Vor- Ort-Kontrolle überprüft. Der positive Abschluss der Prüfung der Trennungsrechnung ist zwingende Voraussetzung für die Bewilligung des Projektantrags.

Webinar


© WST3


Präsentationsunterlage (pdf, 1MB)


Detaillierte Informationen zur Förderaktion werden in einem gesonderten Programmdokument ab 02.07.2024 bekannt gegeben.



Ihre Kontaktstelle des Landes

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Wirtschaft, Tourismus und Technologie
Landhausplatz 1, Haus 14 3109 St. Pölten E-Mail: post.wst3@noel.gv.at
Tel.: 02742/9005 - 16123 und 16134
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Letzte Änderung dieser Seite: 19.6.2024
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