Verfahren gemäß § 107 Wasserrechtsgesetz - Anberaumung mündlicher Verhandlungen ( am 16.01.2025 )
Pfiel Mario, KG Judenau
Herr Pfiel Mario hat um wasserrechtliche Bewilligung für die Entnahme von Grundwasser aus sieben Brunnen für Feldberegnungszwecke angesucht.
Aus folgenden Brunnen sollen nachstehende Agrarflächen bewässert werden:
Brunnen 1 auf Grundstück Nr. 503 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 503, 504, 505, 506, 507, 508, 529, 530 und 531,
Brunnen 2 auf Grundstück Nr. 635/2 zur Beregnung des Grundstückes Nr. 635/2,
Brunnen 3 auf Grundstück Nr. 711 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 612 und 711,
alle KG Judenau
Brunnen 4 auf Grundstück Nr. 834/3 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 831, 832, 833, 834/1 und 834/3,
Brunnen 5 auf Grundstück Nr. 836 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 836 und 837 und
Brunnen 6 auf Grundstück Nr. 896 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 843, 896 und 897, alle KG Gollarn
Brunnen 7 auf Grundstück Nr. 808/2 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 783, 808/1 und 808/2, KG Langenrohr
Die näheren Einzelheiten gehen aus dem bei der Bezirkshauptmannschaft Tulln aufliegenden Projekt hervor.
Darüber setzt die Bezirkshauptmannschaft Tulln eine mündliche Verhandlungmit der Zusammenkunft aller Teilnehmer für Donnerstag, den 16. Jänner 2025 um 14:00 Uhr, Treffpunkt: Gemeindeamt der Marktgemeinde Langenrohr, 3442 Langenrohr, Schulstraße 7/1, an.
Hinweis
Bitte beachten Sie
- Lassen sich Teilnehmer bei der Verhandlung vertreten, müssen die Vertreter eigenberechtigt und zur Abgabe von Erklärungen ermächtigt sein.
- Bevollmächtigter/Bevollmächtigte kann eine eigenberechtigte natürliche Person, eine juristische Person oder eine eingetragene Personengesellschaft sein. Personen, die unbefugt die Vertretung anderer zu Erwerbszwecken betreiben, dürfen nicht bevollmächtigt werden.
- Ihr Bevollmächtigter/Ihre Bevollmächtigte muss mit der Sachlage vertraut sein und sich durch eine schriftliche Vollmacht ausweisen können. Die Vollmacht hat auf Namen oder Firma zu lauten.
- Eine schriftliche Vollmacht ist nicht erforderlich,
- Als sonst Beteiligter/Beteiligte beachten Sie bitte, dass Sie Ihre Parteistellung verlieren, soweit Sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erheben. Außerhalb der Verhandlung schriftlich erhobene Einwendungen müssen spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bis zum Ende der Amtsstunden bei uns eingelangt sein.
- Außer in der Verhandlung können mündliche Einwendungen bis zum Tag vor der mündlichen Verhandlung während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Tulln erhoben werden.
- In die Projektunterlagen können Sie ebenfalls während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Tulln einsehen.
- Wenn Sie jedoch durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert waren, rechtzeitig Einwendungen zu erheben und Sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, können Sie binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses, das Sie an der Erhebung von Einwendungen gehindert hat, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache, bei der Bezirkshauptmannschaft Tulln Einwendungen erheben. Diese Einwendungen gelten dann als rechtzeitig erhoben. Bitte beachten Sie, dass eine längere Ortsabwesenheit kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis darstellt.
Weiterführende Informationen
Tel: (02272) 9025, Fax: (02272) 9025-39000
3430 Tulln an der Donau, Hauptplatz 33