Verfahren gemäß § 107 Wasserrechtsgesetz - Anberaumung mündlicher Verhandlungen ( am 16.01.2025 )
Hagl Stefan, KG Tulln
Herr Stefan Hagl hat um wasserrechtliche Bewilligung für die Entnahme von Grundwasser aus 22 Brunnen für Bewässerungszwecke angesucht.
Aus folgenden Brunnen sollen nachstehende Agrarflächen bewässert werden:
Brunnen 1 auf Grundstück Nr. 391 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 426, 427, 428, 429 und 430,
Brunnen 2 auf Grundstück Nr. 396 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 410 und 411,
Brunnen 3 auf Grundstück Nr. 516 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 494, 495, 496, 497 und 498,
Brunnen 4 auf Grundstück Nr. 1172 (vor Kommassierung 550) zur Beregnung der Grundstücke Nr. 1172 (vor Kommassierung 550 und 551),
Brunnen 5 auf Grundstück Nr. 577 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 578, 579, 580, 604, 606, 612, 1068, 1076 und 1077,
Brunnen 6 auf Grundstück Nr. 1195 (vor Kommassierung 522) zur Beregnung des Grundstückes Nr. 1195 (vor Kommassierung: Teilflächen von 467, 468, 469, 470, 521, 522, 523 und 524), alle KG Asparn
Brunnen 7 auf Grundstück Nr. 668/1 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 679/2 und 680/2,
Brunnen 8 auf Grundstück Nr. 705 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 706 und 707, alle KG Judenau
Brunnen 9 auf Grenze zwischen Grundstück Nr. 653/2 und 654/2 zur Beregnung des Grundstückes Nr. 654/2, alle KG Langenrohr
Brunnen 10 auf Grundstück Nr. 238 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 240, 242, 241 und 243,
Brunnen 11 auf Grundstück Nr. 253 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 328, 329 und 330,
Brunnen 12 auf Grundstück Nr. 322 zur Beregnung des Grundstückes Nr. 401/2,
Brunnen 13 auf Grundstück Nr. 359 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 355/4 und 370,
Brunnen 14 auf Grundstück Nr. 407/2 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 408/2, 409/2 und 415, alle KG Staasdorf
Brunnen 15 auf Grundstück Nr. 3301/3 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 3236 und 3237,
Brunnen 16 auf Grundstück Nr. 3322 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 3320, 3331 und 3333,
Brunnen 17 auf Grundstück Nr. 3527 zur Beregnung des Grundstückes Nr. 3528,
Brunnen 18 auf Grundstück Nr. 3543 zur Beregnung des Grundstückes Nr. 3543,
Brunnen 19 auf Grundstück Nr. 3554 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 3550, 3551, 3552, 3554, 3649, 3651 und 3652,
Brunnen 20 auf Grundstück Nr. 3582 zur Beregnung des Grundstückes Nr. 3568,
Brunnen 21 auf Grundstück Nr. 3713 zur Beregnung der Grundstückes Nr. 3713,
alle KG Tulln und zur Beregnung der Grundstücke Nr. 184 und 185, beide KG Staasdorf
Brunnen Nr. 22 auf Grundstück Nr. 4077 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 4067, 4068, 4069, 4070, 4077 und 4078, alle KG Tulln
Darüber setzt die Bezirkshauptmannschaft Tulln eine mündliche Verhandlung mit der Zusammenkunft aller Teilnehmer für Donnerstag, den 16. Jänner 2025 um 10:30 Uhr, Treffpunkt: Gemeindeamt der Marktgemeinde Langenrohr, 3442 Langenrohr, Schulstraße 7/1, an.
Hinweis
Bitte beachten Sie
- Lassen sich Teilnehmer bei der Verhandlung vertreten, müssen die Vertreter eigenberechtigt und zur Abgabe von Erklärungen ermächtigt sein.
- Bevollmächtigter/Bevollmächtigte kann eine eigenberechtigte natürliche Person, eine juristische Person oder eine eingetragene Personengesellschaft sein. Personen, die unbefugt die Vertretung anderer zu Erwerbszwecken betreiben, dürfen nicht bevollmächtigt werden.
- Ihr Bevollmächtigter/Ihre Bevollmächtigte muss mit der Sachlage vertraut sein und sich durch eine schriftliche Vollmacht ausweisen können. Die Vollmacht hat auf Namen oder Firma zu lauten.
- Eine schriftliche Vollmacht ist nicht erforderlich,
- Als sonst Beteiligter/Beteiligte beachten Sie bitte, dass Sie Ihre Parteistellung verlieren, soweit Sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erheben. Außerhalb der Verhandlung schriftlich erhobene Einwendungen müssen spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bis zum Ende der Amtsstunden bei uns eingelangt sein.
- Außer in der Verhandlung können mündliche Einwendungen bis zum Tag vor der mündlichen Verhandlung während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Tulln erhoben werden.
- In die Projektunterlagen können Sie ebenfalls während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Tulln einsehen.
- Wenn Sie jedoch durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert waren, rechtzeitig Einwendungen zu erheben und Sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, können Sie binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses, das Sie an der Erhebung von Einwendungen gehindert hat, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache, bei der Bezirkshauptmannschaft Tulln Einwendungen erheben. Diese Einwendungen gelten dann als rechtzeitig erhoben. Bitte beachten Sie, dass eine längere Ortsabwesenheit kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis darstellt.
Weiterführende Informationen
Tel: (02272) 9025, Fax: (02272) 9025-39000
3430 Tulln an der Donau, Hauptplatz 33