Verfahren gemäß § 356 Gewerbeordnung 1994 (Betriebsanlagengenehmigung) - Anberaumung mündlicher Verhandlungen ( am 04.12.2024 )
Schloss Gurhof Event Management GmbH FN 497041v GF Pisec-Friessnig Birgit, 3122 Gansbach
Franz Pisec (Schloss Gurhof Event Management GmbH) FN497041v, gewerbebehördliche Genehmigungsverhandlung für die Änderung der Betriebsanlage durch die Errichtung und den Betrieb nachfolgender Änderungen:
- das Vordach im Anlieferungsbereich wird nicht ausgeführt
- die Lüftungsanlage im Festsaal wird geringfügig abgeändert
- die Lüftungsanlage sowie die Küchenausstattung für den Cateringbereich wird nicht ausgeführt
- die Einfriedungsmauer wird auf die Höhe der angrenzenden Einfriedungsmauer angepasst
- der Wintergarten welcher als Eingangsbereich genutzt wird, wird in Bezug auf die Außenmaße und Höhe abgeändert
- der östliche Ausgang des Festsaales wird mit einem freistehenden Vordach ausgeführt
- die Stellplätze im Hof werden anders angeordnet
- die Terrasse wird kleiner ausgeführt
- das barrierefreie WC wird gegenüber des Herren WC situiert
- die Zufahrtseinfriedung wird Richtung Straße versetzt
- der Zugang zum Dachboden erfolgt über eine mobile Aufstiegsleiter
- zusätzlich werden zwei Klimageräte und eine Zapfanlage aufgestellt
im Standort 3122 Gansbach, Gurhof 1, GrstNr. 579/1, KG Gansbach 14113, Gemeinde Dunkelsteinerwald, am Mittwoch den 04.12.2024 um 10:15 Uhr an Ort und Stelle.
Hinweis
Bitte beachten Sie
- Lassen sich Teilnehmer bei der Verhandlung vertreten, müssen die Vertreter eigenberechtigt und zur Abgabe von Erklärungen ermächtigt sein.
- Bevollmächtigter/Bevollmächtigte kann eine eigenberechtigte natürliche Person, eine juristische Person oder eine eingetragene Personengesellschaft sein. Personen, die unbefugt die Vertretung anderer zu Erwerbszwecken betreiben, dürfen nicht bevollmächtigt werden.
- Ihr Bevollmächtigter/Ihre Bevollmächtigte muss mit der Sachlage vertraut sein und sich durch eine schriftliche Vollmacht ausweisen können. Die Vollmacht hat auf Namen oder Firma zu lauten.
- Eine schriftliche Vollmacht ist nicht erforderlich,
- Als sonst Beteiligter/Beteiligte beachten Sie bitte, dass Sie Ihre Parteistellung verlieren, soweit Sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erheben. Außerhalb der Verhandlung schriftlich erhobene Einwendungen müssen spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bis zum Ende der Amtsstunden bei uns eingelangt sein.
- Außer in der Verhandlung können mündliche Einwendungen bis zum Tag vor der mündlichen Verhandlung während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Melk erhoben werden.
- In die Projektunterlagen können Sie ebenfalls während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Melk einsehen.
- Wenn Sie jedoch durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert waren, rechtzeitig Einwendungen zu erheben und Sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, können Sie binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses, das Sie an der Erhebung von Einwendungen gehindert hat, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache, bei der Bezirkshauptmannschaft Melk Einwendungen erheben. Diese Einwendungen gelten dann als rechtzeitig erhoben. Bitte beachten Sie, dass eine längere Ortsabwesenheit kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis darstellt.
Weiterführende Informationen
Tel: (0 2752) 9025, Fax: (0 2752) 9025-32000
3390 Melk, Abt Karl-Straße 25a